VDV Leben

27.01.2011 14:57:26

Hallo Liste,

hatte jemand von Ihnen VDV vermittelt oder haben Ihre Kunden eine Police ?

Folgend die Pressemitteilung der BaFin:

http://www.bafin.de/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Verbraucher/VM__Weitere/vm__101001__vdv__le

Griechische Versicherungsaufsicht verhängt gegen VDV Leben International S.A. Verfügungsbeschränkung und untersagt ihr das Neugeschäft

Die griechische Versicherungsaufsicht P.I.S.C. hat der BaFin mitgeteilt, dass sie dem Lebensversicherer VDV Leben International S.A. mit Beschluss vom 30. September 2010 verboten hat, über die Vermögensgegenstände des Unternehmens frei zu verfügen. Ferner hat sie dem Versicherer untersagt, Neugeschäft zu zeichnen. Als weitere Maßnahme hat sie die Verlängerung bestehender Verträge verboten.

Das Unternehmen ist in Deutschland zum Niederlassungsverkehr angemeldet. Die Finanzaufsicht über den Versicherer hat die griechische Versicherungsaufsicht inne. Die BaFin steht in engem Kontakt mit der P.I.S.C. und wird fortlaufend über den aktuellen Stand der Dinge unterrichtet. Nach Auskunft der VDV Leben International S.A. hat das Unternehmen Versicherungsverträge mit einem Prämienvolumen von ca. 4,5 Mio. EUR in Deutschland im Bestand.

Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die griechische Versicherungsaufsicht wenden. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die griechische Aufsicht weiterleiten.

Aktualisiert (1. Dezember 2010):
Die P.I.S.C. hat der BaFin mitgeteilt, dass die Versicherungsaufsicht zum 1. Dezember 2010 auf die Bank of Greece übergegangen ist. Die BaFin steht nunmehr in engem Kontakt mit der Bank of Greece und wird fortlaufend über den aktuellen Stand der Dinge unterrichtet.

Aktualisiert (12. Januar 2011):
Die Bank of Greece hat der BaFin mitgeteilt, dass sie mit Beschluss vom 5. Januar 2011 dem Versicherer VDV Leben International S.A. die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen hat und dessen Abwicklung in die Wege leitet. Der Entzug der Erlaubnis ist am 10. Januar 2011 rechtskräftig geworden.

Bonn/Frankfurt a.M., den
1. Oktober 2010

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mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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