VVG-neu: Antrags-/Invitatio-/Stellvertretermodell

02.11.2007 09:45:54

Sehr geehrte Liste, insbesondere sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

ich habe mit großem Interesse die Diskussion über das obige Thema hier
verfolgt. Herzlichen Dank insbesondere den Beiträgen von Herrn [Name ausgeblendet],
ohne damit die Beiträge der anderen Teilnehmer abwerten zu wollen.

Ich habe aber noch so ein, zwei, viele praktische Fragen:

Wenn man sich die Informationspflichten so anschaut, gehört dazu auch
z.B. die Offenlegung der Provisionen.
Wenn der Makler den Kunden, auch bei der Beratung in der bAv vertritt
und ich alles richtig verstanden habe, dann muss er die ganzen
Informationen, die er bekommt, nicht dem Arbeitgeber gegenüber offen legen.

Den Arbeitnehmer muss er sowieso nicht über Provisionen etc.
informieren, weil er dort nicht als Makler, sondern als
Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers auftritt.

Bitte verstehen Sie mich hier nicht miss. Ich möchte nicht zum Betrug
einladen, wie ich es schon von dem einen oder anderen "Fachmakler"
gehört habe, der seinen Arbeitgebern zählt, er würde provisionsfreie
Tarife einsetzen und deshalb ein Honorar in Rechnung stellen und sich
dann hinter dem Rücken des Kunden dick die Taschen füllt.

Gerade in der bAv werde ich nicht drum herum kommen, mit dem Arbeitgeber
besprechen, welche Art von Tarifen angeboten werden. Wir haben un
unserem Netzwerk auch sehr interessante Lösungen entwickelt, wie man
eine reine Honorarberatung als Ersatz für eine AP verkaufen kann. Die
Verlängerung der Sozialabgabenfreiheit macht es einfacher. Nur wenn ich
mich mit dem Arbeitgeber eine Verprovisionierung einige, kann ich dann
sagen, wir erhalten in einem günstig kalkulierten Kollektivvertrag eine
Provision von nur 2% statt der sonst üblichen 4% und damit ist das Thema
durch, wenn sich der Kunde mit dieser Aussage zufrieden gibt. Ich muss
dem Arbeitgeber nicht für jeden einzelnen Vertrag auflisten, was ich
dafür bekommen habe.

Wenn das so wäre, würde das Stellvertretermodell doch eine ganze Menge
Spannung abbauen können.

Zur Beantwortung eventuell auftretender Fragen und für weitere
Erklärungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich
in diesem Fall bei uns, damit wir Ihnen behilflich sein können.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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