"Ventilmakler" und EU Vermittlerrichtlinie

13.03.2007 12:12:11

Sehr geehrte Kollegen/In

Beschäftige mich seit geraumer Zeit mit folgender Problematik, habe aber
noch keine praktikable Lösung gefunden.

In der Hoffnung das sich durch die Diskussion in Liste der Nebel ein wenig
lichtet…folgender Sachverhalt.

Ich erhalte hin und wieder von Kollegen aus der Ausschliesslichkeit
Geschäft, zum eindecken. Teils weil es bei den jeweiligen Gesellschaften
nicht geht, oder unerwünscht ist, oder die Prämie nicht vermittelbar ist,
usw. . Vermute mal, das es bei vielen Maklern ähnlich ist.

Nun verlangt ja die Vermittlerrichtlinie weitgehende Pflichten vom Makler,
die der Ausschliesslichkeitsvermittler aufgrund seiner Stellung, nicht
erfüllen kann.

z.B. Beratungsprotokoll.

Von einem Versicherer wurde mir jetzt ein Formblatt vorgelegt, auf dem ich
bestätigen soll, dass meine Untervermittler eine VSH haben.

Das alles sind Fragen, zu denen mir so keine Lösung einfällt, ausser die
Geschäftsbeziehung als „Ventilmakler“ einzustellen.

Wie gehen Sie mit diesen Fragen um. Gibt es da eine Lösung?

In der Hoffnung auf eine rege und interessante Diskussion

verbleibe ich mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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