Versicherungsbeginn PKV bei Fehlen geforderter Unterlagen

15.09.2003 16:39:18

Sehr geehrte KollegINNen,

folgender Fall:

Klient erfährt im Juli, daß sein bisheriger Dientstherr (bei dem er
bis dato als Angestellter fungiert) ihn alsBeamter auf Probe ab
01.10.03 beschäftigen möchte; Versicherungsantrag PKV mit Beginn
01.10.03 ist gestellt; auf Grund von erheblichen
Vorerkrankungen wird der Klient unter "Kontrahierungszwang"
angenommen!

Der VR verlangt - zu Recht - die "Verbeamtungsurkunde" vor
Policierung. Eine Bestätigung - unter der Prämisse der
nachträglichen Vorlage der Urkunde, wird abgelehnt. Eine Bescheinigung
des Dienstherren für das Gesundheitsamt,
welche ausweist, daß der Klient für die Verbeamtung ein amtsärzliches
Zeugnis benötigt, reicht dem VR nicht aus.
Diese amtsärztliche Untersuchung ist bisher noch nicht vollzogen
worden, wegen Terminproblemen seitens des Gesund-
heitsamtes und des Klienten wegen Urlaubzeiten etc.

Frage:

Der VR policiert erst nach Vorlage der Urkunde mit Versicherungsbeginn
ab Tag der Vorlage (frühestens 01.10.); gem. Annahmerichtlinien des
VR. Wenn dieses nach dem 01.10. geschieht, ist der Klient vom 01.10.
bis zur Policierung ohne Versicherungsschutz, da der Dienstherr [Name ausgeblendet]
GKV den Übertritt in das Beamtentum melden wird; also Aufhebung des
GKV-Status ab 01.10.03.

Muß der VR rückwirkend zum 01.10.03 policieren oder nicht? Wer kann
Auskunft geben und Quellen nennen?

Eine Rechtsberatung ist jedoch nicht gewünscht!

Mein Standpunkt:

Der PKV-VR kann den Antragsteller nicht "in der Luft hängen lassen"
bis die Urkunde vorliegt. Zumindest muss der VR dann
nachträglich den Versicherungsschutz ab 01.10.03 liefern.

Ich unterstelle dem VR, daß er es liebend gern sehen würde, wenn der
Klient den "Kontrahierungszwang" bei einem anderen
VR geltend macht. Daher die mangelnde Kooperationsbereitschaft und die
strikte Haltung.

Am längeren Hebel sitzt - ohne Zweifel - der VR. Selbst die
Antragstellung bei einem anderen VR wird das gleiche "Problem"
hervorrufen. Dieses Geschäft will eben keiner haben.

MfG

[Name ausgeblendet]

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