Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter
Guten Morgen,
ich bin in dieser Woche auf eine für mich merkwürdige Vertragskonstellation
eines Versicherungsmaklers gestoßen.
Einige meiner Kunden hatten Angebote von einem Versicherungsmakler
erhalten, der sich ihnen als unabhängiger Finanz- u. Versicherungs-
makler vorstellte(und auch als Vers.Makler in Vermittlerregister eingetragen
ist)
und behauptete das günstigste Angebot aus dem Versicherungsmarkt
liefern zu können.
Alle Angebote hatten die gleiche Absenderadresse, aber nicht die des Maklers
sondern einer mir bisher unbekannten Vertriebsfirma.
Auf Umwegen habe ich heute den Vertrag zwischen dieser Firma und dem
„Makler“
erhalten. Dort findet man, nach meiner Meinung, für einen
Versicherungsmakler
merkwürdige Formulierungen:
„Der Handelsvertreter ist selbstständiger Handels- u. Versicherungsvertreter
im
Hauptberuf gemäß §§ 84 ff. und vermittelt Versicherungs- u. Finanzprodukte
ausschließlich für XXXXXX. Dann kommen noch eine ganze Reihe Weisungen
die dem „Makler“ auferlegt werden.
In meiner bisher kurzen Zeit als Versicherungsmakler habe ich gelernt, dass
der
Versicherungsmakler Sachwalter des Kunden ist und ausschließlich in seinem
Auftrage
tätig wird.
Wie passt es da zusammen, nach außen als unabhängig auf zu treten aber doch
ausschließlich nur für ein Unternehmen tätig zu sein, muss der
Interessent/Kunde nicht
entsprechend informiert werden???
Schönes Wochenende
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...