Versicherungspflichtgrenze KV

13.12.2004 18:16:15

Sehr geehrte Kollegen(-innen),

die Thematik ist mir in diesem Fall ganz nicht klar:

Interessent hat im Jahr 2004 ca. 44.800 Euro verdient. Seit Oktober diesen
Jahres hat er eine Gehaltserhöhung bekommen und ist im kommenden Jahr
deutlich über der Versicherungspflichtgrenze. Seine GKV will Ihn aber nicht
aus der Versicherungspflicht entlassen mit der Begründung, er müsste auch
2005 über der Grenze liegen, sodass er sich erst 2006 privat versichern
kann.

Ist das korrekt?

Mit kollegialer Empfehlung

[Name ausgeblendet]

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