Vieleicht wichtige Info für alle!!!

15.04.2005 13:53:32

Subject: Tarif mit Vorwegbeitragsrückerstattung - WICHTIG !!!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,

zu Ihrer und der Information für Ihre Kunden - und um einer etwaigen
Haftungsproblematik aus dem Wege zu gehen - erhalten Sie das Schreiben der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände an die Vorstände der
PKV-Unternehmen in Auszügen.

Ich zitiere aus diesem Schreiben:

... einige Unternehmen der privaten Krankenversicherung entwickeln bzw.
bieten Tarife für privat krankenversicherte Arbeitnehmer an, die eine
"Garantierte Vorwegpauschalerstattung" oder verschiedene vorweg gezahlte
Boni in Höhe von bis zu 6 Monatsbeiträgen als tariflich verankerten Anspruch
im laufenden Versicherungsjahr oder vor dessen Ablauf unabhängig vom
Unternehmenserfolg vorsehen.

Konkret bedeutet das: Bei Schadensfreiheit in bestimmten Leistungsbereichen,
überwiegend im Breich der ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen
Behandlung, verringert sich die monatlich zu zahlende Prämie des
Versicherten, teilweise um bis zu 50 Prozent.

Die Anbieter solcher Tarife vertreten die Auffassung, dass der
Arbeitgeberzuschuss hiervon nicht berührt werde, und im bisherigen Umfang
bzw. in Höhe des bisherigen Euro-Betrags gewährt werden müsse.

Die BDA, die den Wettbewerb auf dem privaten Krankenversicherungsmarkt -
auch über neue bzw. innovative Tarifgestaltungen - uneingeschränkt bejaht
und unterstütz, teilt diese Rechtsauffassung nicht. Zugleich bitten wir
deshalb mit Nachdruck, bei den in Rede stehenden Tarifen auf Werbeaussagen
zu verzichten, nach denen im Ergebnis der Arbeitgeber die Hauptlast des
Krankenversicherungsbeitrags bzw. den Krankenversicherungsbeitrag des
Beschäftigten sogar allein trägt.

Nach unserer Rechtsauffassung sind Tarife mit "Garantierter
Vorwegpauschalerstattung", "Garantierter Vorwegbeitragsrückerstattung" oder
verschiedenen vorweg gezahlten Boni mit § 257 Absatz 2 SGB V unvereinbar.
Denn darin [Name ausgeblendet]t es ausdrücklich und unmissverständlich, dass der
Arbeitgeberzuschuss auf höchstens die Hälfte des Betrages begrenzt ist, den
der Beschäftigte für seine private Krankenversicherung tatsächlich zu zahlen
hat. Unserer Auffassung haben wir dem Verband der privaten
Krankenversicherung mit Schreiben vom 27. Oktober 2004 mitgeteilt. (Zitat
Ende)

Was das für diese Tarife bedeutet, bedarf wohl keines weiteren Kommentars.
Meiner persönlichen Meinung nach werden diese Tarife geschlossen werden
müssen, oder es wird eine Arbeitgeberbescheinigung erstellt werden müssen,
die nur noch den Nettobeitrag berücksichtigt, sofern den entsprechenden
Mitbewerbern nichts Nachhaltiges zu diesem Thema einfällt.

Selbstverständlich werden wir Sie in Bezug auf dieses Thema auf dem
Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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