Wann Werbung per e-Mail erlaubt ist.

31.07.2004 14:01:03

Liebe Kollegen,

gerne nehme ich die Diskussion zum Anlass einmal näher zu bringen, wann
Werbung per e-Mail erlaubt ist und wann nicht.
Zuvor: Was Spam ist und was Werbung.

Als Spam bezeichnet man nicht jede Art von Werbung per e-Mail. Als Spam
werden vor allem Werbe-e-Mails bezeichnet, die keinerlei konkret vermutbaren
Bezug zum Empfänger haben, in Massen und wiederhoolt ausgesandt werden.
Spam sind also insbesondere die berühmten e-Mails in englischer Sprache, die
auf Sexangebote, Penisverlängerungen usw. aufmerksam machen.
Sobald die e-Mail-Werbung einen konkreten Bezug hat -z.B. weil diese sich
gezielt an die Mitglieder einer bestimtmen Branche richtet spricht man nicht
von Spam, es sei denn, diese Werbung wird immer wieder in kurzen Abständen
ausgesandt.

Gleichwohl hat diese Unterscheidung nichts damit zu tun, ob Werbung erlaubt
ist oder nicht.

Grundsätzlich ist Werbung per e-Mail nur erlaubt, wenn eine konkrete
Geschäftsanbindung besteht, aufgrund derer die Kontaktaufnahme basiert. Im
Grunde also keine Werbung sondern eher eine Information zu bestehenden
Verträgen bei konkreten Anlässen. Die Bewrebung eines Hausratkunden mit
einer Fahrradversicherung wäre schon sehr grenzwertig.

Darüberhinaus ist es nach der neuen Gesetzeslage erlaubt sogenannte News zu
übermitteln, wenn der Teilnehmer vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Man
spricht hier vom OptIn-Verfahren. Das sogenannte OptOut - man schickt erst
mal ermöglicht aber die Austragung- ist nicht zulässig.

So gesehen ist das Verhalten von blau direkt bezüglich der Werbung übrigens
ebenfalls nicht zulässig und kann mit einer strafbewährten
Unterlassungserklärung kostenpflichtig abgemahnt werden.
Für den Kaufmann der also gegen die aktuelle Gesetzeslage verstößt, ergibt
sich eine etwas zynische Mischkalkulation:
Die Ersparnis durch Werbung per e-Mail gegenüber alternativen Werbequellen
gegenüber den Kosten durch Abmahnungen vereinzelter und den immateriellen
Kosten durch die eigene Imagebeschädigung.

Aber auch wer das ein oder andere Gesetz nicht ganz ernst nimmt, kann sich
dabei bis zu einem Grade ethisch korrekt verhalten, denn bedenken Sie:
1.)Unsere Wirtschaft hängft von Verkauf ab.
Formel: Produktion (Dienstleistung) - Verkauf = Schrott.
2.)Werbung ist eine wichtige Informationsquelle.
Bedenken Sie: Es gibt Maklerkollegen -auch in dieser Liste- die nicht müde
werden die umfassende Beratungsverpflichtung und Marktprüfung zu beschwören.
Wie aber wollen Sie aufrichtig Marktüberblick behalten über z.B.
Deckungskonzepte & -anbieter, wenn diese Sie nicht gezielt kontaktieren?
Es ist zynisch einerseits einen hohgen Maßstab an die Marktkenntnis zu
behaupten und andererseits zu behaupten dies ginge alleine dadurch sich
immer aus eigenem Antrieb zu informieren.
3.) Die Argumente 1-2.) greifen nur unter Gesamtbetrachtung welche
Werbemöglichkeiten nioch verboten sind (Vereinfacht!):

-Ansprechen (z.B. von Personen in der Öffentlichkeit)
-Anrufen
-Faxen
-e-Mailen

Übrigens alles das selbst dann, wenn Ihrer Aktion eine persönlcihe
Empfehlung vorangestellt ist.
Was Ihnen als Verkäufer in Deutschland bleibt ist ausschließlich Werbung
über Medien und Briefpost.
Ist dies wirklich für unsere Branche handelbar?
Haben Sie unter den Verboten wirklich nichts erkannt, was Sie nicht selbst
irgendwann einmal praktiziert hätten?

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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