Wechsel von PKV in GKV vor dem 55igsten Lebensjahr - EILT

28.02.2008 09:43:02

Werte Kollegen,

folgende Beschreibung fand ich im web:

"Angestellte / Arbeitnehmer bis zum 55. Lebensjahr, wenn Ihr Einkommen unter
die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, sind automatisch wieder
pflichtversichert und somit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Übersteigt Ihr Einkommen vor Ablauf von 12 Monaten wieder die
Beitragsbemessungsgrenze, können Sie nur dann in der GKV bleiben, wenn sie
in den letzten 5 Jahren bereits mind. 24 Monate Kassenmitglied waren."

die gesetzliche Regelung lautet:
SGB V § 6 Versicherungsfreiheit Abs. 3a

"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres
versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den
letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich
versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens
die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht
befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der
Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit
einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Bezieher von
Arbeitslosengeld II und für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13
versicherungspflichtig sind."

Was macht nun eine Frau,
- die zur Zeit selbstständig ist!
- die seit 1989 in der PKV ist!
- die am 11.03.1954 Geburtstag hat!

Muss Sie nun zum 01.03.2008 einen Angestelltenposten haben, um vor dem
55.Lebensjahr min 12 Monate in der GKV gewesen zu sein?

oder

hat sie noch ein paar Monate Zeit sich diesen Schritt zu überlegen, da sie
lediglich vor dem 55.Lebensjahr in der GKV versicherungspflichtig sein
muss.

Nebenbei: Wer hat Erfahrung mit der Beitragstabilität des Standardtarifes
der PKV, der in den Basistarif zum 01.01.2009 fließt bzw. gewandelt wird?

Einen schönen Gruß

[Name ausgeblendet]

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