Wer haftet Warum für Wen und Was?

23.11.2008 02:14:23

Liebe KollegINNen,

am Ende einer kritischen Woche habe ich mir eine sehr ordentliche Auflistung
eines sehr ordentlichen Pools Mal genauer angeschaut.
Ja ich mache um diese Uhrzeit gelegentlich Buchhaltung.

Man diskontiert mir darin Courtagen - das haben wir alle schon gelesen.
Dort wo ich diskontiere finde ich das Wort nicht - komisch, oder?

Also habe ich um diese Uhrzeit meinen Schmalz gedreht.

Helfen Sie mir, ob und wo die nachfolgenden Überlegungen falsch sind:
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Verdient ist die Courtage eines Maklers mit erfolgreicher Vermittlung.
Die erfolgreiche Vermittlung ist bekanntlich alleinige rechtliche
Anspruchsgrundlage.
Insofern geht jeder Zahlungsanspruch auf diesen Akt zurück.
Sieht auch das Finanzamt so.

Will meinen:
Es gibt keine diskontierte Courtagen.
Entweder vermittelt oder nicht vermittelt.

Was es allerdings gibt:
Die Haftung des Handelsmaklers für die Qualität seines Geschäftes.

Wer wen warum kreditiert ist damit eine spannende Frage.
Ich revidiere:
Eigentlich nicht.

Bei gezillmerten Courtagen wird die Courtage für einen langjährigen Vertrag
mit Vermittlung fällig.
Hier haftet der Handelsmakler in aller Regel mehrjährig für die Erfüllung
durch den vermittelten Kunden.
Die Rechtsordnung und vor allem der Finanzminister bezeichnet die Forderung
als im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die vereinbarte Vertragsdauer
verdient.
Abgesichert werden muß das Ausfallrisiko für eine rechtskräftige entstandene
Forderung.
Zu kalkulieren (und damit zu besichern) ist hier also allenfalls ein
Ausfallrisiko für eine vereinbarte Haftzeit.
Der Produktanbieter trägt also bestenfalls das Risiko für die Insolvenz des
Maklers während der Haftzeit.

Bei Jahresverträgen kreditiert in aller Regel der Handelsmakler.
Fällig wird der Anspruch sobald der Vertrag durch die vermittelte
Vertragspartei (=Kunde) nicht mehr wirksam gekündigt werden kann.
Typisch ist bei solchen Verträgen, daß der Kunde erst zahlt und erst danach
die Courtage durch den Handelspartner ausgezahlt wird.
Ergo trägt hier der Makler das Risiko der Insolvenz des Handelspartners für
einen wirksam entstandenen Anspruch.
Welche Sicherheiten hat der Makler, welche bietet der Produktanbieter?
Vor allem:
Warum soll der Makler haften, wenn der Anbieter unterjährige Zahlung
anbietet?

Bei pro-rata-Verträgen trägt alleine noch der Vermittler das Risiko.
Hier stellt sich nur eine Frage:
Welche Sicherheiten hat der Makler, welche bietet der Produktanbieter?

Ganz spannend wird es wenn wir überlegen welche gesetzliche Haftung der
vermittelnde Makler für den Handelspartner seines Kunden trägt.
Der bedauernswerte Makler muß ja nicht nur die Haftung für die Qualität des
Kunden tragen.

Er hat auch die Haftung für die Qualität des Produktanbieters gegenüber
seinem Kunden abzusichern!
Also die Sicherheit für den Fall der Insolvenz bzw. der Schlechterfüllung
des Produktanbieters (= Handelspartners des Kunden) zu kalkulieren.

Wie kalkuliert der Makler das Risiko der Schlechterfüllung des Versicherers
für die 3,5 Mio. Haftung des Kunden aus der PHV mit einer Jahrescourtage von
12 EUR?

Welche Überlegungen können Sie hierzu anbieten bzw. welche Aussagen fallen
Ihnen hierzu ein?
Wer kreditiert im Ergebnis eigentlich wen?

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Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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