Werbung gegen Versicherungsmakler

17.11.2008 08:33:33

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den heutigen Lokalnachrichten des Radios hörte ich zur besten Sendezeit
(7 bis 9:00 Uhr) folgende Aussage:
"Versicherungsmakler sind an Versicherungen gebunden".
Dahinter stand angeblich (Ich habe sofort angerufen und zur Unterlassung der
Falschmeldung aufgefordert) die örtliche Verbraucherzentrale die den Verkauf
von Versicherungsvergleichen in den Nachrichten angeboten hat.

Bitte achten Sie darauf, ob bei Ihnen vor Ort ähnliches der Fall ist und
melden sich ggf. über die Liste bzw. bei mir [E-Mail ausgeblendet].

Folgender Schriftsatz erging unmittelbar nach dem Telefonat an Radio und in
Kopie an die Verbraucherzentrale:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits um 7:40 Uhr angezeigt sind Versicherungsmakler nicht an
Versicherungen gebunden. Ihre entsprechende Formulierung in den Nachrichten
ist daher falsch.

Vielmehr stellt in das sogenannte Sachwalterurteil des BGH vom 22.05.1985,
IVa ZR 190/83, den Makler eindeutig in das Lager des Versicherten und macht
ihn somit wie einen RA oder StB zum alleinigen Interessenvertreter des
Versicherten.

Wenn die Verbraucherzentrale in Gelsenkirchen behauptet haben sollte, dass
Versicherungsmakler an Versicherungen gebunden sind, so ist dies schlichtweg
falsch.

Sofern die Verbraucherzentrale Leistungen als Versicherungsberater erbringt
ist das schlichtweg als Versuch (bzw. als Erfolg) zu sehen, den Markt zu den
eigenen Gunsten durch eine Falschinformation zu beeinflussen.

Unterzeichner fordert die Verbraucherzentrale GE hiermit zur Stellungnahme
auf, behält sich ausdrückliche die Aufforderung zur Abgabe einer im
Wiederholungsfall strafbewehrten Unterlassungserklärung über 50.000 EUR vor
und behält sich weitere rechtliche Schritte vor."

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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