"Windhose" = Sturmschaden oder doch nicht?

09.10.2006 11:48:23

Hallo werte Kollegen,

vor kurzem wurde in Nürnberg ein ganzer Straßenzug Opfer einer "Windhose".
Was im ersten Moment wie ein Sturmschaden aussieht, soll dann doch keiner sein?
Vorgebliche Fachleute machten in der Presse mit der Behauptung auf sich
aufmerksam, eine Windhose sei keine witterungsbedingte Luftbewegung mit
Windstärke 8, folglich müssen die Gebäudeversicherer auch nicht zahlen.

Wie sehen Sie das und, vor allem, was verkaufen Sie Ihren Kunden denn nun
lieber:

die Gebäudeversicherung die

entweder unbenannte Gefahren abdeckt, oder
Rauchschäden einschließt oder
grobe Fahrlässigkeit mitversichert oder
die Zu-und Ableitungen innerhalb und außerhalb des Grundstückes abdeckt,

denn alles zusammen gibt es nicht in einer Police. Einwahres
Haftungsmienenfeld für den Versicherungsmakler, oder?

Ihr,

[Name ausgeblendet]

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