Wohngebäude- Schaden

24.11.2005 13:07:18

Hallo Liste,

eine Kundin von mir hatte einen Hagelschaden an Ihrem Wohngebäude .Der
Vertrag wurde 1999 nach VGB88 abgeschlossen. Die Kundin hatte in 2003
eine Garage auf dem Grundstück errichtet was durch den Schaden bekannt
wurde und zu einer neuen Wertermittlung führte! Der Kundin war nicht
bewusst ,dass sie diese Umbaumaßnahmen hätte melden müssen!
Das Problem ist, dass sich bei der Wertermittlung rausstellte, das sie
Ihr Dachgeschoß im Laufe dieses Jahres ausgebaut hat und diese arbeiten
noch andauern. Dadurch hat sie natürlich eine erhebliche
Unterversicherung wodurch sie nur einen geringern Teil des Schadens
ersetzt bekommt.
Ich war nun der Meinung ,dass nach VGB 2001 § 9 Abs.2
Versicherungsschutz für die laufende Versicherungsperiode besteht somit
wäre der Ausbau noch mitversichert! Die Versicherung sagt nun dies wäre
nach VGB 88 eben nicht mitversichert! Weiss jemand von den Kollegen ob
dies so in den VGB 88 ausgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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