Wohngebäudebedingungen der VGH aus den 70igern gesucht

29.12.2011 13:20:48

Hallo Liste,

ich bin auf der Suche nach den o.g. Bedingungen für eine Kundin die ein Haus geerbt hat oder wird. Also ich suche das Bedingungswerk bis 1988.
Evtl. hat ja jemand noch alt Unterlagen im Ordner oder mit Glück sogar auf dem PC.

Das VU selbst schickte dem Erben bislang keine Policenkopie oder Unterlagen zu. Der W-Vertrag besteht ja auch nach dem Tot des ehemaligen VN weiter und dem Erben müssten dann doch nach Eintrag im Grundbuch die Unterlagen in Kopie zugestellt werden oder nicht?
Jeder Berechtigte hat doch auf Anfrage hin Abschriften und Policenkopieen zu erhalten. So kenne ich das zumindest aus den einschlägigen Bedingungswerken.

Wie sieht es im Schadenfall (in alt Bedingungen) bei Vorsatz aber geistig nicht zurechnungsfähig aus?

Vielen Dank.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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