Zustellungsvollmacht/ Verpflichtung zur Korrespondenz

14.12.2005 14:30:55

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder das leidige Thema der Korrespondenz mit VU. Wir hatten in der Vergangenheit einen Artikel in der IWW gelesen in dem es u.a. auch um die Korrespondenzpflicht etc etc. mit VU Nebenpflichten aus VVG usw. ging. Leider fehlt uns diese Ausgabe und zwar 05 / 2005. Hat einer unserer hier anwesenden Kollegen diesen Artikel und kann uns diesen mailen oder faxen? Gibt es mittlerweile Informationen oder Erfahrungen bezüglich der o.g. Thematik die dem V Makler ein wenig den Rücken stärken. Die Übersendung von Originalvollmachten ohne Anspruch auf Rücksendung sind uns geläufig. Gern führen wir auch ein Telefonat mit demjenigen, welcher fundierte Kenntnisse in dieser Thematik besitzt und diese nicht niederschreiben möchte. Es handelt sich hierbei speziell um die Mecklenburgische Versicherung. Dieses Unternehmen betont wehemend jkeine Zusammenarbeit mit Maklern zu wünschen und zu führen. Führt jedoch eine Vereinbarung mit der ARUNA in Berlin. Und genau mit der Geschäftsstelle von der die Äußerungen kommen. Sehr kurios.

Für Informationen sind wir dankbar.

[Name ausgeblendet]

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