gesetzl. Pflegeversicherung

10.07.2004 11:21:30

Hallo liebe Kollegen,

1. ich möchte gerne wissen, ob bei pflegebedürftig gewordenen Eltern, die Familienangehörigen vom Sozialversicherungsträger finanziell in Anspruch genommen werden, um zB. mögliche Differenz zwischen der Leistungen der gesetzl. Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten zu begleichen. Grobes Beispiel: Betreuung im Altersheim €2500 - €3000 / Monat ./. Leistung der gesetzl. PflegeVers. ca. 1700 bei Pflegestufe III.

Ich bitte um Aufklärung.

Herzlichen Dank!

[Name ausgeblendet]

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