gilt neues VVG auch für Altveträge?

25.01.2011 15:32:39

Guten Tag werte Kollegen,

wie wir ja vor einiger Zeit in einer sehr lebendigen Diskussion fetgestellt
haben, sind falsche Gesundheitsangaben bei PKV/BU/LV etc. spätestens nach
10 Jahren nicht mehr relevant, selbst dann wenn die Angaben vorsätzlich
falsch gemacht wurden.

Gilt das jetzt auch für Veträge, die vor der VVG Reform abgeschlossen
wurden?

Sind dann also auch grottenfalsche Gesundheitsangaben nach neuem VVG ab
Inkrafttreten(?) nach 10 Jahren erledigt??

Ihr

[Name ausgeblendet]

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