(kein Betreff)

19.09.2006 09:28:05

Hallo!

In der Geschäftsversicherung gilt in der Regel eine 40%-Grenze, d.h, dass Sachen, deren Wert weniger als 40% ihres Neuwerts beträgt, nur zum Zeitwert entschädigt werden. In der Regel zahlt der VN jedoch die Prämie aus dem Neuwert der Sache. In extremen Fällen kann diese Regelung existenzbedrohend sein.

Gibt es Gesellschaften, die diese Einschränkung nicht haben?

Danke.
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12.10.2020 16:52:33

Ja Itzehoer

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