(kein Betreff)

15.12.2003 15:37:08

Sehr geehrte Kollegen,

eine Frage bewegt uns zum o.g. Thema.
Wie verhält sich die Leistungspflicht wenn eine Person BU geworden ist und eine darauffolgende erneute Ausbildung z. B. Umschulung etc.erfolgreich absolviert wurde? Diese Person jedoch findet im Anschluß keine neue Beschäftigung.

Endet die Leistungspflicht des Versicherers nach erfolgreicher Abschlußprüfung in den neuen Beruf?
Wann endet die Leistungspflicht, wenn eine neue Arbeit angetreten wird, jedoch innerhalb der z. B. Probezeit beendet wird?

[Name ausgeblendet]

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12.10.2020 16:52:33

Ja Itzehoer

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