Aw: kein KTG im "Urlaub"

26.07.2010 18:56:46

Hallo Florian,

wenn der Versicherer sich nicht überzeugen läßt,
was hindert den Mandanten einen Zweitwohnsitz für die Zeit des
Aufenthalts bei den Verwandten zu begründen.
Am 1. Urlaubstag beim Landratsamt als Zweitwohnsitz anmelden und am
letzten Urlaubstag wieder abmelden.
Da kann der Versicherer auf seine §§ verweisen bis er schwarz wird.

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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