Ärger mit Versicherer

08.01.2021 13:39:12

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich würde Sie gerne benutzen um Ihnen meinen Ärger mit einem Versicherer Luft zu machen, so sagt man doch.

Es gibt ein kleines Krankenversicherungsunternehmen im Süden, die arbeiten meiner Ansicht nach derart schlampig, dass ich manchmal nicht weiß, wie ich damit umgehen soll.

Sie bekommen bspw. Unterlagen und eine Kündigung am 26.10.2021 zugefaxt und zugemailt und beides mal, verbunden mit der Bitte um eine Eingangsbestätigung; also eine Bestätigung die darin besteht, dass man mir schreibt, dass die Unterlagen eingegangen sind. Nichts passiert. Das gleiche nach meiner E-Mail und meinem Fax vom 16.11.2021. Bis heute habe ich bis nichts von denen gehört.

In früheren Fällen habe ich ebenfalls schon oft um eine Eingangsbestätigung gebeten und denen auch schon einmal geschrieben, dass jedes halbwegs seriöse Unternehmen wenigsten eingehende Schreiben bestätigt. Keine Reaktion. Als Versicherungsmakler ist man darauf angewiesen, dass bei bestimmten Anlässe eine Eingangsbestätigung erfolgt, denn es sind Firsten einzuhalten. Diese Truppe schafft dies nicht und deshalb habe ich deren Vorstand angeschrieben und deren Reaktion - Sie ahnen es- nothing.

Leider hat das Unternehmen ein paar Zahntarife und stationäre Zusatzversicherung, um die man nicht herumkommt. Sonst würde ich den Versicherer meiden. So kann ich meine Zusammenarbeit nur auf das "notwendigste" beschränken.

Wie geht man mit solch einem Versicherer um? Müssen wir uns als Makler das gefallen lassen? Ich gehe mal davon aus, dass ein Unternehmen die Makler nicht unterschiedlich behandelt sondern entweder vernünftig arbeitet oder nicht. Und ganz meiden kann man solche Unternehmen nicht immer, wenn man macht unabhängig arbeiten möchte. Natürlich besteht die Möglichkeit den Versicherer zu meiden und damit auch einem Kunden möglichen Ärger mit diesem Versicherer zu ersparen. Dennoch würde ich den am liebsten richtig kräftig in den Hintern treten (darf man in diesem Forum eigentlich einen Namen nennen ohne zu riskieren, dass man hinterher auf Schadensersatz, üble Nachrede oder was weiß ich verklagt wird?).

Ich wünsche allen, die mir in der Vergangenheit schon bei meinen Fragen geholfen haben ein frohes neue Jahr.

Hans Anton [Name ausgeblendet]

Fairsicherungsbüro
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[Name ausgeblendet]

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08.01.2021 14:37:05

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Eine nicht nur Zugangs- (ja, die Speisekarte der Pizzeria haben wir
bekommen) sondern auch Inhaltsbestätigung ist völlig rechtssicher - bei
jedem Gericht - nur durch die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher
möglich.

vgl.:

https://www.muellervers.de/der-beweis-ueber-den-zugang-von-schriftverkehr/

Sie können natürlich - wenn es Ihnen nur um eine Reaktion geht - das
Schreiben um einen Pflasterstein wickeln und beim Empfang durch ein
Glasfenster werfen. Auch dies hier wird nicht unbeachtet bleiben:

https://www.youtube.com/watch?v=-OYvztqK7oA

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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08.01.2021 17:48:17

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

wir handhaben das so: wenn es über eine "direkte" Verbindung nicht funktioniert, dann eben über einen von unseren vier Maklerpools, da reagieren manche Gesellschaften dann doch sehr flott 😉 und darüber decken wir dann auch ein, sozusagen als Hilfsausgleich !;)

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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