steuerschädliche LV-Beitragsunterbrechung

09.12.2004 12:21:26

Sehr geehrte Kollegen,

einer meiner Kunden hat mir eben folgende Frage gestellt:

Er möchte gerne 500 Euro mtl. in eine Lebensversicherung über 20 Jahre
sparen. Er hat sich jedoch überlegt, dass er diese in drei Jahren wohl für
etwa ein Jahr vorübergehend beitragsfrei(Aussetzung) stellen möchte. Er wird
sich dann voraussichtlich für ein Jahr eine berufliche Auszeit gönnen. Die
Frage ist, ob die spätere Auszahlung aus dem Vertrag dennoch steuerfrei ist,
wenn er nach der Auszeit wieder einzahlt?

Ich habe ihm eine Antwort bis heute Nachmittag versprochen, vielleicht
können Sie mir hier weiter helfen. Mein erster Gedanke war, dass die
Mindestvoraussetzung der Steuerbefreitheit eine lfd. 5 jährige
Beitragszahlung ist, jedoch habe ich auch das aktuelle Schreiben des
Finanzministeriums im Kopf in dem es lautet:

"3. Für das Vorliegen einer kapitalbildenden Lebensversicherung i. S. des §
20 Abs. 1 Nr. 6 EStG n. F. ist abweichend vom bisherigen Recht weder ein
Mindesttodesfallschutz noch eine laufende Beitragsleistung für mindestens
fünf Jahre ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erforderlich (vgl. zum
alten Recht BMF-Schreiben vom 22. August 2002, a.a.O., Rdnr. 12 und 23ff.),
sofern es sich um eine Lebensversicherung im Sinne des
Versicherungsaufsichtsrechts handelt. Bei Verträgen, bei denen es sich nicht
um eine Lebensversicherung im Sinne des Versicherungsaufsichtsrechts
handelt, richtet sich die Besteuerung des Kapitalertrags nach § 20 Abs. 1
Nr. 7 i.V. mit § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe c und Satz 4 EStG."

Mit besten Grüssen

[Name ausgeblendet]

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