wichtige Frage an Betriebshaftpflichtspezialisten/Haftungsfalle

02.11.2005 17:34:01

Hallo werte Kollegen,

was zunächst einfach aussieht, entpuppt sich als gefährliche Haftungsfalle:

eine Fa. mietet ein Betriebsgebäude, das ausreichend brandversichert ist und
schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mietsachschäden durch
Brand ab. Hierdurch soll gewährleistet sein , daß Brandschäden, die durch den
Mieter durch grobe Fahrlässigkeit veruracht wurden, mitversichert sind, denn bei
grober Fahrlässigkeit muß die Gebäudebrandversicherung nicht leisten.

Folgende Fragen hierzu:

1) ist ein Brand durch grobe Fahrlässigkeit entstanden, geht der
Gebäudebrandversicherer in Vorleistung (obwohl er ja garnicht leistungspflichtig ist)
und holt sich daß Geld per Regress wieder zurück? oder

2) stellt sich der Gebäudebrandversicherer leistungsfrei und der
Gebäudebesitzer muß auf eigene Faust Regress beim Mieter nehmen (was eine
Rechtsschutzversicherung erforderlich machen würde)?

3) unabhängig von der Vorgehensweise jedoch, was ist, wenn der
Gebäudebesitzer und der Mieter zwar zwei unabhängige Firmen/GmbH` s sind, die jedoch dem
gleichen Eigentümer gehören? Ist es hier so, daß die Brandversicherung mit
Verweis auf die grobe Fahrlässigkeit nicht zahlt und die Haftpflichtversicherung
mit Verweis auf einen Ausschluß in den Bedingungen der Mietssachschäden auch
nicht zahlt?("Ausgeschlossen sind Ansprüche von gesetzlichen Vertretern,
personal- oder kapitalmäßig verbundenen bzw. unter einer einheitlichen
Unternehmensleitung geführten Unternehmen, sowie von Ehepartnern der Firmeninhaber") ?

Jetzt könnte man einwenden, daß eine Einzelfa. der ein Betriebsgebäude
gehört auch keine Feuerdeckung bei eigener grober Fahrlässigkeit hätte und deshalb
zwei getrennte Firmen, die einer Person gehören, wie eine Einzelfa. also
nicht besser gestellt würde.
Als Makler geht es mir aber darum, die Brandschäden, die evtl. auf grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, mitzuversichern. Gibt es einen
Gebäudebrandversicherer, der auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, bzw. auf den
Regress voll verzichtet, oder gibt es einen Betriebshaftpflichtversicherer der auf
die o.g. Einschränkung in den Bedingungen verzichtet?
Kennen Sie ersatzweise einen Maklerbetreuer, der hiervon eine Ahnung hat?
(Zürich ist bekannt. von dort erhalte ich morgen Antwort).

Ich bin auch für Rückfragen und teilweise Antworten dankbar, das Thema hat
es nämlich in sich.

Ihr,

[Name ausgeblendet]

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