Aw: kein KTG im "Urlaub"

27.07.2010 13:01:14

Hallo,

sollte dies nicht "auf Antrag" mit dem VR regelbar (Kulanz) sein ?
Schleßlich lässt die Diagnose keine Rückschlüsse zu, dass der Patient "blau
macht".
(Solange der Patient nicht eine Reise nach Südostasien oder in die Karibik
unternimmt)

Schließlich könnte ein solcher "Tapetenwechsel" u. U. auch förderlich
(Genesung) sein und eine ärztliche Versorgung wird in Bayern ja wohl auch
gewärleistet sein : x.

Ansonsten klingt das für mich fast schon wie Hausarrest.

Vielleicht gibt es am Urlaubsort (Bayern) ja auch einen speziellen
Behandler, den man aufsuchen möchte ; )

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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