Vom 09.09.09 versprechen sich viele Heiratswillige doppeltes Glück und geben sich das Jawort. Frisch Vermählte denken eher an Flitterwochen als an Versicherungen. Romantisch ist das Thema Versicherungsschutz nicht, trotzdem sollten sich Brautpaare auch damit beschäftigen. Manche Versicherungen bestehen doppelt und verschlingen unnötig Geld, andere sollten zusätzlich abgeschlossen werden.
Bei dem Versicherungscheck empfiehlt es sich, mit dem Unangenehmsten anzufangen: Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollte darauf achten, das Bezugsrecht der neuen Situation anzupassen. Im Klartext bedeutet dies, sicherzustellen, dass im Todesfall der Partner finanziell abgesichert ist und die abgeschlossene Versicherungssumme erhält.
Für Ehepaare genauso wichtig wie für Singles ist die private Haftpflichtversicherung. Hat jeder Ehepartner bereits eine private Haftpflichtversicherung, dann ist das eine zuviel. Es genügt bei Paaren – das gilt auch für Lebensgemeinschaften ohne Trauschein – ein Vertrag für beide. Der jüngere Vertrag kann meist problemlos gekündigt werden. Das gleiche gilt grundsätzlich auch für die Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer des bestehenbleibenden Vertrags muss darüber informiert werden, damit der Partner geschützt ist.
Das Schöne an Hochzeiten sind auch die vielen Geschenke. Dadurch steigt der Wert des Hausrats – sei es durch den wertvollen Familienschmuck oder das teure Tafelsilber. Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung muss entsprechend angepasst werden. Nur so sind Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel in vollem Umfang abgesichert.
Auch auf die Kfz-Versicherung kann die Eheschließung Auswirkungen haben. Etwa dann, wenn eine Police nur einen bestimmten Nutzerkreis vorsieht. Vorsorglich sollten sich die Partner am besten jeweils beim anderen als Fahrer eintragen lassen. Je nach Schadenfreiheitsklasse können Eheleute auch von einer verbesserten Zweitwageneinstufung profitieren.