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11.02.2008 - dvb-Presseservice

„Schwarz“ fahren erlaubt!

Ab 01. März neues Moped-Kennzeichen Pflicht

Karlsruhe, Februar 2008: Am 01.03.2008 beginnt das neue Versicherungsjahr. Dann verlieren die grünen Versicherungskennzeichen – auch kleines Kennzeichen genannt – ihre Gültigkeit“, so Jürgen Schmelzer vom Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV). Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds, Mokicks und Microcars: Altes Kennzeichen abschrauben und neues schwarzes Nummernschild dran montieren! Denn ohne dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Gleiches gilt übrigens auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle. “Wer nach dem 01. März weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss im Falle eines Unfalls die Unfallkosten aus der eigenen Tasche bezahlen“, warnt Schmelzer. Außerdem stellt das Fahren ohne gültiges Kennzeichen keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Vergehen dar und gilt somit als Straftat.

Laut Auskunft des Polizeipräsidiums Karlsruhe, werden im Stadt- und Landkreis Karlsruhe jährlich rund 300 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz gezählt. Im Monat März, also dem Monat, indem das neue Moped-Kennzeichen Pflicht ist, werden drei- bis viermal so viele Verstöße wie in den sonstigen Monaten festgestellt.

Die Kennzeichen gelten für ein Jahr. Zusätzlichen Schutz gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Moped bietet eine Teilkaskoversicherung. Wer erst später in die Saison starten will, zahlt entsprechend weniger. Und noch einen Tipp möchte Schmelzer den Jugendlichen und Eltern mit auf den Weg geben: “Das Unfallrisiko ist bei diesen Zweirädern doppelt so hoch wie bei normalen Krafträdern. Deshalb auch tagsüber das Licht eingeschaltet lassen und nur mit aufgezogenem Helm fahren”. Und zu guter Letzt: Finger weg von Manipulationen am Fahrzeug. Wer Umbaumaßnahmen an seinem Fahrzeug vornimmt, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, riskiert seinen Versicherungsschutz. www.bgv.de



Herr Hans-Christian Schmidt
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