86 Prozent der Menschen in Deutschland haben keinen Organspendeausweis.
Hat jemand seine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu
Lebzeiten nicht geäußert, müssen die Angehörigen entscheiden, ob sie
einer Organentnahme zustimmen. Dies ist für alle Beteiligten, die
Angehörigen und die behandelnden Ärzte eine schwierige Situation, denn
viele Familien haben über das Thema nie gesprochen. In einer
Forsa-Umfrage zur Organspende im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK)
gab jeder Dritte der Befragten an, dass er sich noch nie mit dem Thema
beschäftigt hat und sich nicht ausreichend informiert fühlt. Um dies zu
ändern, bietet die TK vom 29. bis 31. Oktober 2008 jeweils in der Zeit
von 8:00 bis 20:00 Uhr eine Hotline zum Thema Organspende an. Unter der
Nummer 01802 - 85 00 16 stehen die Experten des TK-Ärztezentrums Rede und
Antwort (ab sechs Cent je Anruf, abhängig vom
Anbieter).
"Die Daten zeigen: Je besser die Menschen informiert
sind, desto positiver stehen sie der Organspende gegenüber", erklärt
Prof. Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des Vorstandes der TK die
Telefonaktion. "Viele Menschen haben Bedenken, weil sie nicht wissen, wie
eine Organspende abläuft. Zudem glauben einige, dass sie aus
gesundheitlichen oder Altersgründen nicht für eine Organspende infrage
kommen. Hier möchten wir aufklären, informieren und so für mehr
Transparenz sorgen."
12.000 Menschen in Deutschland stehen
derzeit auf der Warteliste für ein Spenderorgan. An jedem Tag sterben
drei von ihnen, weil sie das lebensrettende Organ nicht rechtzeitig
erhalten. Wie die Forsa-Umfrage zeigt, gehen die Antworten der Befragten,
warum sie keinen Organspendeausweis ausfüllen, meist auf mangelnde
Information, Missverständnisse und Vorurteile zurück. Die TK erklärt
deshalb die sieben häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit der
Organspende:
1. "Ich bin zu jung / Ich bin zu alt für eine
Organspende." Für die Organspende gibt es kein Mindest- und kein
Höchstalter. Da es in jedem Alter Patienten gibt, die auf ein
lebensrettendes Spenderorgan warten, gibt es weder nach oben noch nach
unten eine Altersgrenze.
2. "Aus religiösen bzw. ethischen Gründen lehne
ich eine Organspende ab." Die katholische und evangelische Kirche sowie
der Zentralrat der Muslime befürworten die Organspende als einen Akt der
Nächstenliebe und der Solidarität mit Kranken und Behinderten. Da die
jüdische Gesetzesauslegung allerdings den Hirntod nicht als Lebensende
anerkennt, sind Organentnahmen erst gestattet, wenn das Herz nicht mehr
schlägt. So ist zum Beispiel nach dem Tod die Übertragung der
Augenhornhaut möglich.
3. "Ich habe Angst, in der Klinik vorzeitig für
tot erklärt zu werden, wenn dort dringend Organe benötigt
werden." Voraussetzung für Organspende ist der vollständige und
irreversible Hirntod des Patienten. Er muss unabhängig voneinander von
zwei Ärzten im Abstand von mindestens zwölf Stunden festgestellt
werden.
4. "Ich hatte bisher keine Zeit, mich als Organspender,
registrieren zu lassen." Der Organspendeausweis ist ein einfaches
Papierdokument, das man stets bei sich tragen sollte. Die enthaltenen
Informationen sind an keiner Stelle registriert. Viele Krankenkassen wie
die TK verschicken die Ausweise kostenlos. Auf vielen Internetseiten wie
zum Beispiel www.tk-online.de steht
der Ausweis zum kostenlosen Download.
5. "Aus gesundheitlichen Gründen
kann ich kein Organspender sein." Eine Organspende kommt nicht in Frage,
wenn der Verstorbene akut an Krebs erkrankt war oder schwerwiegende
Vorerkrankungen wie AIDS oder Tuberkulose hatte. Ob eine Organspende
medizinisch möglich ist, prüfen die Ärzte nach dem Hirntod, wenn eine
Organspende tatsächlich ansteht. Eine Gesundheitsprüfung zu Lebzeiten ist
deshalb nicht nötig.
6. "Wenn ich einen Organspendeausweis bei mir trage,
bin ich Organspender." Auf dem Organspendeausweis kann man seinen
persönlichen Wunsch, wie im Fall des Todes verfahren werden soll,
dokumentieren. Man kann also auch festhalten, dass man einer Organspende
widerspricht, die Einwilligung auf bestimmte Organe begrenzen oder
bestimmte Organe ausnehmen. Außerdem kann man die Entscheidung über eine
Organspende auf eine andere Person übertragen, die in dem Ausweis benannt
wird.
7. "Ich habe Angst, dass mich meine Angehörigen nicht mehr
wiedererkennen, wenn bei einer Transplantation meine Organe entnommen
wurden." Der operative Eingriff der Organentnahme erfolgt mit der
gleichen chirurgischen Sorgfalt wie jede andere Operation auch. Nach
der Explantation wird der Leichnam in würdigem Zustand zur
Bestattung überführt.
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