Als Verunsicherungskampagne der Patienten und
unnötige Panikmache wertet die AOK Baden-Württemberg die Aussagen der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Ankündigung der AOK, dass die
Krankenkasse jetzt mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) und MEDI
Vertragsverhandlungen aufnehmen wird.
Die KBV habe in einer Presseverlautbarung unrichtigerweise behauptet, dass ein
Patient dann "nicht einfach außerhalb der Grenzen des Bundeslandes
Baden-Württemberg mit seiner Chipkarte Ärzte aufsuchen könne. Vielmehr müssten
Patienten etwa bei einem Arztbesuch in Hamburg in Vorleistung treten, die
Behandlung also selber bezahlen und sich die Kosten von der AOK anschließend
erstatten lassen."
Diese Behauptung der KBV weist die AOK als falsch und völlig haltlos zurück.
AOK-Patienten, die künftig an der neuen Hausarztversorgung in Baden-Württemberg
teilnehmen, haben aufgrund der geltenden Rechtsbestimmungen weiterhin einen
Anspruch auf umfassende medizinische Betreuung in ganz Deutschland. Sie könnten
sich außerhalb Baden-Württembergs selbstverständlich mit ihrer bundesweit
geltenden Chipkarte behandeln lassen und brauchten keinesfalls finanziell in
Vorleistung treten, wie das die KBV behaupte.
Die AOK Baden-Württemberg betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass sie
auch unter den neuen Wettbewerbsbedingungen weiter auf eine gute Zusammenarbeit
mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Lande setzt. Dass KVen und KBV die
neuen Möglichkeiten nutzen wollten, zeige deren Beteiligung an der Ausschreibung
der AOK Baden-Württemberg.
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