Auch wenn wir Pest und Pocken heute nicht mehr fürchten müssen:
Infektionskrankheiten fordern weltweit immer noch einen hohen Tribut. Auch
Deutschland ist nicht auf der sicheren Seite. Deshalb sollten alle Möglichkeiten
zum Schutz vor Infektionskrankheiten genutzt werden. Eine der wichtigsten ist
die Impfung. Darauf weist die AOK Baden-Württemberg zum Weltgesundheitstag am 7.
April 2007 hin. Das deutsche Motto lautet: "Gesund bleiben - sich vor
Infektionskrankheiten schützen".
Durch Schutzimpfungen konnten in der
Vergangenheit viele Infektionskrankheiten besiegt oder stark eingedämmt werden,
wie zum Beispiel Pocken oder Kinderlähmung. Trotzdem - oder gerade deshalb -
sind die Deutschen impfmüde. Denn die Impfmüdigkeit hierzulande ist in gewisser
Hinsicht das Ergebnis erfolgreicher Impfkampagnen der Vergangenheit. Regelrechte
Epidemien, die die Bevölkerung wachrüttelten, wie zum Beispiel in den fünfziger
Jahren im Fall der Kinderlähmung, die dank intensiver Impfmaßnahmen in
Deutschland zum Verschwinden gebracht werden konnte, sind seither nicht mehr
aufgetreten.
Eine trügerische Sicherheit. Die wenn auch regional
begrenzten, kurzzeitigen Masernausbrüche sollten ein Warnsignal dafür sein, dass
es mit dem Impfschutz in Deutschland nicht mehr zum besten steht. Gegen
gefährliche Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Diphtherie ist die
Bevölkerung heute nur unzureichend geschützt. Die notwendige Durchimpfungsrate
von ca. 90 Prozent wird praktisch bei keiner gefährlichen Infektionskrankheit
auch nur annähernd erreicht.
Schon bei Jugendlichen tun sich Impflücken
auf, weil die notwendigen Nachimpfungen "vergessen" werden. Mit zunehmendem
Alter werden die Impflücken in der Bevölkerung noch größer. Am schlechtesten ist
es mit den älteren Menschen bestellt, obwohl sie aufgrund nachlassender
Funktionsfähigkeit des Immunsystems am meisten gefährdet sind.
Die AOK
Baden-Württemberg empfiehlt deshalb, den Impfstatuts überprüfen zu lassen, am
besten vom Hausarzt. Kosten entstehen keine, denn die AOK bezahlt alle von der
Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Ausgenommen sind
lediglich Impfungen, die wegen eines privaten Auslandsaufenthaltes durchgeführt
werden. In diesen Fällen dürfen die gesetzlichen Kassen die Impfkosten nicht
übernehmen.