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AVB-Verbesserungen für Neu- und Bestandskunden

Die uniVersa Krankenversicherung a.G. verbessert zum 1. August 2011 ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit legt sie besonderen Wert darauf, dass die Verbesserungen nicht nur für Neukunden gelten, sondern auch für den Bestand. Bisher konnten Leistungen aufgrund von Änderungen im Gesundheitswesen und des medizinischen Fortschritts in der täglichen Praxis vielfach nur nach entsprechender Kulanzprüfung übernommen werden. Mit den insgesamt 18 AVB-Änderungen stärkt die uniVersa jetzt die Rechte ihrer Versicherten. „Kunden haben damit einen konkreten Rechtsanspruch, den sie in ihren AVB nachlesen und sich darauf berufen können“, erklärt Abteilungs- und Projektleiter Thomas Oedinger. Die Umsetzung der AVB-Verbesserungen erfolgt für den Bestand beitragsneutral. Das bestätigten unabhängige Treuhänder. Mit den AVB-Verbesserungen will die uniVersa die Qualität ihrer bereits mehrfach ausgezeichneten Produkte weiter stärken. Zudem soll darüber ein aktiver Beitrag zur Kundenbindung geleistet werden. Verbesserungen und Klarstellungen in den AVB gab es beispielsweise bei Hospizleistungen, Anschlussheilbehandlung, Fahrtkosten zur Dialyse, Schwangerschaftsabbruch, Terroranschlag, Schutzimpfungen, medizinischen Versorgungszentren sowie im Heil- und Hilfsmittelkatalog. Zudem wurden das Umstellungsrecht in Zusatztarife bei Eintritt der Versicherungspflicht sowie das Weiterführungsrecht bei Verlegung des Wohnsitzes ins außereuropäische Ausland konkretisiert.


Presse/Öffentlichkeitsarbeit
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