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AXA Konzern AG: Vergleich mit Anfechtungsklägern abgeschlossen

Köln – AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance) hat sich im Rahmen der anhängigen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der AXA Konzern AG vom 20. Juli 2006 mit allen Klägern auf einen Vergleich geeinigt. In dem Prozessvergleich hat sich AXA verpflichtet, die von ihr festgelegte Barabfindung von 134,54 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie der AXA Konzern AG auf 144,68 Euro je Stammaktie bzw. auf 146,24 Euro je Vorzugsaktie unter den in dem Prozessvergleich im Einzelnen bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen und eine Dividendenabgeltung in Höhe von 11,00 Euro je Stamm- bzw. Vorzugsaktie zu zahlen. AXA hat sich ebenfalls verpflichtet, allen Aktionären der Kölnische Verwaltungs-AG für Versicherungswerte eine Erhöhung der festgelegten Barabfindung von 2.042,01 Euro je Aktie auf 2.297,32 Euro, zuzüglich einer Dividendenabgeltung in Höhe von 150,00 Euro je Aktie, zu gewähren.

Mit der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister sind die Aktien der Minderheitsaktionäre auf AXA übergegangen.

Unter den Voraussetzungen der Angebotsunterlage (6.4) erhalten durch den geschlossenen Vergleich auch Aktionäre der AXA Konzern AG, die ihre Aktien aufgrund des öffentlichen Erwerbsangebots vom 9. bis 27. Februar 2006 wirksam an AXA übertragen haben, eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 15,38 Euro je Stammaktie bzw. 16,94 Euro je Vorzugsaktie.

Hinsichtlich der Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen bei der Deutsche Ärzteversicherung AG und der AXA Lebensversicherung AG hat es ebenfalls Vergleiche gegeben. Im Vergleich bei der Deutsche Ärzteversicherung AG hat sich die AXA Konzern AG verpflichtet, die von ihr festgelegte Barabfindung von 57,94 Euro je Aktie um 3,60 Euro auf 61,54 Euro je Aktie zu erhöhen. Ferner wurde festgelegt, dass die Verpflichtung zur Zahlung der anteiligen Garantiedividende aus dem Beherrschungsvertrag von 1997 in der Weise umgesetzt wird, dass den abfindungsberechtigten Minderheitsaktionären zusammen mit der Barabfindung für jeden angefangenen Monat, für den die Garantiedividende noch nicht ausbezahlt ist, ein Zwölftel der vertraglichen Garantiedividende von 1,54 Euro je Aktie der Deutsche Ärzteversicherung AG bezahlt wird.

Im Vergleich bei der AXA Lebensversicherung AG hat sich die AXA Konzern AG verpflichtet, die von ihr festgelegte Barabfindung von 62,80 Euro je Aktie um 4,85 Euro auf 67,65 Euro je Aktie zu erhöhen. Ferner wurde festgelegt, dass die Verpflichtung zur Zahlung der anteiligen Garantiedividende aus dem Beherrschungsvertrag von 1978 in der Weise umgesetzt wird, dass den abfindungsberechtigten Minderheitsaktionären zusammen mit der Barabfindung für jeden angefangenen Monat, für den die Garantiedividende noch nicht ausbezahlt ist, ein Betrag in Höhe von ein Zwölftel von 4,05 Euro je Aktie der AXA Lebensversicherung AG bezahlt wird.