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08.02.2008 - dvb-Presseservice

Abgeltungssteuer? Nein danke! Empfehlenswerte Investments

Bei der lukrativen Geldanlage geht es bisweilen zu wie beim Wald, den man vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Konkret bedeutet dies: Im Hinblick auf die künftige Abgeltungssteuer sind manche Investments empfehlenswert, andere Anlageformen weniger. Mit die größten Vorteile haben, in vielerlei Hinsicht, Privatanleger, sobald sie – erstens – in ausgezeichnete Aktien- oder/und Dachfonds investieren und – zweitens – dies noch bis einschließlich Silvester 2008 tun. Gängige Anlageformen und ihre Relevanz im Hinblick auf die künftige Abgeltungssteuer unter der Lupe:

Aktienfonds. Mit ihnen erreichen Privatanleger, übereinstimmenden statistischen Untersuchungen zufolge, langfristig die höchsten Renditen. Wer etwa in den vergangenen 30 Jahren jeden Monat einen bestimmten Betrag in einen auch nur durchschnittlichen Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt Deutschland investierte, der erreichte im Jahresschnitt eine Rendite von beinahe zehn Prozent. Ein tolles Ergebnis. Dieser Wertzuwachs war zudem weitestgehend steuerfrei, weil eben bis dato noch die zwölfmonatige Spekulationsfrist bei Wertpapier-Kursgewinnen gilt.

Empfehlung für steuersensible Sparer: Sofern größere Beträge zur Verfügung stehen, sollten diese in steuerlicher Hinsicht als Einmalanlage bis spätestens Silvester 2008 langfristig in einen oder mehrere gute Aktienfonds investiert werden. Auf diese Weise erreichen Privatanleger sehr gute Renditechancen. Außerdem können sie völlig legal die Abgeltungssteuer vermeiden.

Dachfonds. In steuerlicher Hinsicht gilt bei ihnen das Gleiche wie bei den zuvor erwähnten Aktienfonds, sofern der Anleger noch bis einschließlich Silvester 2008 Fondsanteile erwirbt. Falls er dies tut, zieht die Finanzverwaltung keine 25-prozentige Abgeltungssteuer plus Soli-Zuschlag und oft auch Kirchensteuer von den späteren Kursgewinnen ab, sofern zwischen Erwerb und Verkauf der Fondsanteile mindestens zwölf Monate ins Land gegangen sind.

Doch auch nach Einführung der Quellenabgabe haben Dachfonds erhebliche steuerliche Vorteile. Weil Umschichtungen (siehe weiter oben) und Gewinnmitnahmen im Dachfondsportfolio abgeltungssteuerfrei möglich sind, profitieren Privatanleger vom Zinseszinseffekt, also von der rentablen Anlage der regelmäßigen Erträge.

Depot im Ausland. Ein solches bietet auch steuerehrlichen Privatanlegern Vorteile. Da jenseits der deutschen Grenzen, etwa bei den Eidgenossen in der Schweiz, keine Abgeltungssteuer gilt, nutzen deutsche Sparer einen Steuerstundungs-Effekt. Sie können also ihre realisierten Kursgewinne ohne steuerlichen Abzug neu investieren, so dass der Zinseszins wirken kann. Abgerechnet mit dem deutschen Finanzamt werden Kapitaleinkünfte erst später im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung.

Riester und Rürup. Beides sind lukrative, weil in hohem Maß staatlich geförderte Angebote für die eigene Altersvorsorge. Dank direkter Zuschüsse und/oder Steuerersparnisse und überschaubarer Eigenbeiträge können Riester- und Rürup-Sparer sichere und sehr rentable Altersvorsorge-Vermögen aufbauen. Positiv: In punkto Abgeltungssteuer läuft der Fiskus ins Leere. Denn von den regelmäßigen Erträgen werden eben keine 25 Prozent (plus Soli und oft auch Kirchensteuer) abgezogen, so dass auch hier der Zinseszins-Effekt beim Vermögensaufbau voll wirken kann.

Zu seinem Recht kommt das Finanzamt erst im Rentenalter. Allerdings ist der Zugriff des Fiskus dann vergleichsweise milde, weil Ruheständler in der Regel eine deutlich geringere Steuerbelastung haben als Erwerbstätige.

Betriebliche Altersversorgung (bAV). Dieses Instrument der Eigenvorsorge besticht durch dreierlei: kalkulationssichere Zahlungen im Rentenalter, erhebliche Steuervorteile auf Grundlage der so genannten Entgeltumwandlung während des Vermögens-aufbaus sowie auch über das Jahr 2008 hinaus die Möglichkeit, die Beitragszahlungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen völlig frei von Sozialabgaben vornehmen zu können. Favorisiert werden sollten die beiden bAV-Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse. Außerdem positiv: Die Bildung eines Versorgungsvermögens erfolgt völlig abgeltungssteuerfrei.

Private Rentenversicherungen. Diese werden, ob nun in der herkömmlichen Variante oder als fondsgebundene Police, während des Vermögensaufbaus zwar nicht staatlich gefördert. Dafür aber winken später im Rentenalter erhebliche steuerliche Vorteile. Grundsätzlich gilt: Abgeltungssteuer wird auf die jährlich gut-geschriebenen Überschüsse und Erträge nicht fällig, so dass auch hier der Zinseszins-Effekt optimal wirken kann.

Im Rentenalter wiederum greift das Finanzamt auf die Zahlungen solcher Rentenpolicen auf Grundlage des so genannten Ertragsanteils zu. Dies ist ein bestimmter Prozentsatz der Jahresrente. Faustformel: Je später das Rentenbeginnalter, desto geringer der steuerpflichtige Ertragsanteil. Genau das ist für Ruheständler und Privatrentiers ein erheblicher finanzieller Vorteil, da sie in der Regel während der Goldenen Jahre eine deutlich geringere steuerliche Belastung haben als während des Erwerbslebens.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.