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Ablehnung von Jobs kostet Geld

Lehnt ein ALG-II-Bezieher einen angebotenen Job oder eine Maßnahme ab, wird er laut ARAG Experten empfindlich bestraft: Der Regelsatz kann für ein Vierteljahr bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Wird zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres ein zumutbarer Job verweigert, können sogar 60 Prozent Abzug fällig werden. Die dritte Ablehnung kann eine komplette Streichung der Zahlungen im Folgejahr nach sich ziehen. Zeigt der Betroffene Reue und erfüllt seine Pflichten nachträglich, kann die Strafe rückwirkend abgemildert werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass diese Regelungen allerdings erst am 1. Januar 2007 in Kraft treten.