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30.08.2011 - dvb-Presseservice

Achtung Pflegefall: Sparbuch weg, Elternhaftung und zum Schluss Hartz IV!

Der Staat sorgt doch vor! Mir passiert das nicht! Und wenn – Ich bin doch pflegeversichert! So oder so ähnlich wird oft gedacht und argumentiert. Doch der Staat, das sind wir alle! Geburtsfehler oder geistige Behinderung bei Kindern, Krankheiten wie Schlaganfall, Hirninfarkt, bösartige Tumore in den Atemwegen, Brust, Dickdarm oder Prostata, Herzschwäche, Krankheiten des Bewegungsapparates und psychiatrische Erkrankungen wie Depressionen, Demenz, Alzheimer oder Parkinson können jeden Erwachsenen treffen. Die Folgen solcher Krankheitsbilder machen oft eine Pflege notwendig.

„Dafür gibt es doch die Pflegeversicherung“ werden jetzt innerlich die meisten erwidern. Was in diesem Zusammenhang bei nüchterner Betrachtung jedoch oft vergessen wird: Das Thema Gesundheit im Allgemeinen und das Thema Pflege im Besonderen ist ein Milliardenmarkt für Leistungserbringer, Finanzierer und Produktgeber. Es geht in diesem Geschäft immer um Euros, um sehr viele Euros.

Pflegefall – Was nun?

Eine Pflege kann je nach Fall das Vermögen einer Lebensleistung verbrauchen. Kinder werden nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2010 im Rahmen der Elternhaftung für eine Pflegefinanzierung der Eltern mit herangezogen. Erst wenn alle privaten Mittel wie Einkommen, Rente und Vermögen nach § 2 SGB XII verbraucht sind (einzusetzen ist dabei das gesamte verwertbare Vermögen), hilft der Staat – also jeder einzelne, steuerzahlende Bürger. Die wirtschaftlichen Folgen eines solchen möglichen Pflegefallrisikos kann jeder schlicht und einfach mit Geld mildern. Dazu braucht es jedoch einen privaten Finanzplan, so wie ihn jedes gute Unternehmen auch aufstellt. Doch die meisten Betroffenen haben keinen!

Betreuung kostet!

Pflege im Alter (wissenschaftlich beginnt Alter per Definition mit 55+) ist statistisch wahrscheinlicher als in jungen Jahren. Laut statistischem Bundesamt nimmt die stationäre Langzeitpflege jedoch zugunsten der häuslichen Pflege deutlich ab. Die Heimbewohner kommen immer später und die Verweildauer wird immer kürzer. Daraus lässt sich jedoch nicht pauschal ein geringeres Pflege- und Kostenrisiko ableiten. Zu unterschiedlich sind die finanziellen Lebensläufe und der erforderliche Kapitalbedarf.

Die heutigen Gesamtkosten einer stationären Vollzeitpflege von z.B. 3.400 Euro monatlich unterteilen sich in Pflegekosten, Hotelkosten und Instandhaltungskosten. Die Pflegeversicherung übernimmt die Pflegekosten bis maximal 1.510 Euro. Die verbleibenden 1.890 Euro Hotel- und Instandhaltungskosten trägt der Pflegebedürftige zu 100 Prozent selbst. Er finanziert dies aus Rente, Vermögen und Elternhaftung.

Zieht man hiervon die durchschnittlichen Rentenansprüche ab (bei Männer 1.050 Euro und Frauen 530 Euro), so ergibt sich bei diesem Musterfall eine monatliche Versorgungslücke von 840 Euro bei Männern und 1.360 Euro bei Frauen. Der private Kapitalbedarf bei einer Verweildauer in der Pflege von vier Jahren liegt in diesem Musterbeispiel zwischen 41.000 und 66.000 Euro. Dabei sollte man wissen, dass Demenz Pflegestufe 0 als betreuungsbedürftig und nicht als pflegebedürftig eingestuft wird, jedoch von den Kosten her mit Pflegestufe 3 vergleichbar ist.

Eines ist klar: Jeder Fall liegt anders. Eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall, Dynamik der Leistung, Leistung bei Demenz verbunden mit einer individuellen Euroleistung je Pflegestufe 0,1,2,3 oder Demenz. Gerade letzteres ist extrem aufwändig und kostenintensiv. Ein an Demenz Erkrankter ist nicht zwingend gleichzeitig Pflegefall, benötigt aber die Zuwendung und Kosten wie bei einer vollstationären Pflege.

Trend zur ambulanten Pflege

Auch in der ambulanten häuslichen Pflege setzt sich der Trend zur professionellen Pflege durch Dritte weiter fort. Die familiäre häusliche Pflege, die bisher vorwiegend durch die weiblichen Angehörigen erbracht wird, geht zurück. Bei der Pflege durch Angehörige lässt sich heutzutage Erwerbstätigkeit und Pflegetätigkeit oft nur schwer vereinbaren, zumal die pflegende Person eigene Einbußen bei Einkommen und Rente hinnehmen muss. Die Abfederung durch die staatliche Anerkennung der Pflegetätigkeit bei Einkommen und Rente ist zwar gegeben, reicht aber bei weitem nicht aus.

Die Aufwände für einen ambulanten Pflegedienst werden nach einem Punktesystem abgegolten. Die Kosten für Teilwaschung, duschen, betten, einkaufen, Wäsche waschen, Wohnung reinigen etc. addieren sich leicht auf 50 Euro je Pflegetag. Pro Monat kommt also durchaus eine Summe von 1.500 Euro zusammen. Nur 440 Euro davon übernimmt die Pflegeversicherung. Es ergibt sich entsprechend eine Versorgungslücke von 1.060 Euro im Monat oder 35 Euro am Tag - leicht nachzurechnen mit einem Pflegerechner z.B. unter http://www.sozialstation-hochzoll.de/sites/pflegerechner.htm.

Eigenvorsorge und Eigenverantwortung sind ein Muss – auch in jungem Alter

Es kann jeden treffen, unabhängig vom Alter! Verantwortung sich und anderen gegenüber durch einen gesunden Lebensstil, ausreichend Schlaf, bewusste Ernährung ohne Übergewicht sowie Bewegung für Geist und Körper sind die beste Eigenvorsorge. Finanzielle Lücken lassen sich durch kluge Entscheidungen mildern.

Wer über eine gute Altersvorsorge verfügt, braucht entsprechend weniger als ein junger Mensch, der noch kaum Rücklagen oder Anwartschaften hat. So sind nach dem Pflegereport 2009 des statistischen Bundesamts immerhin 66.674 Personen unter 15 Jahren (5,2 % mehr als 2007) und insgesamt 256.336 Personen (1,7 % mehr zu 2007) pflegebedürftig. Die betroffenen Familienmitglieder erleiden selbst teils große finanzielle Einbußen und unterliegen starken psychischen Belastungen.

Auch Neugeborene können durch Geburtsfehler oder angeborene Anomalien Pflegefälle sein. Pech, wenn dann die PKV-versicherten Eltern selbst keine Pflegezusatzversicherung haben. Schließlich kann ein Kind im Rahmen der Kindernachversicherung nur innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung i. d. R. in gleichwertige, aber nicht höherwertige Tarife der Eltern versichert werden.

Was bedeutet das in der Praxis? Haben die Eltern keine Pflegeversicherung, ist ein Abschluss für das neugeborene Kind kaum möglich. Die Kosten für einen auskömmlichen Pflegeschutz liegen nach Untersuchungen von KVpro.de zwischen vier und zehn Euro im Monat. Eine Pflegezusatzversicherung von der Oma / des Opas oder der Patin / des Paten als Geschenk für das Neugeborene könnten im Fall des Falles vieles lindern. Schließlich weiß vorher niemand, ob nicht schon in jungen Jahren der Pflegefall eintritt - wie uns erst vor Kurzem der Unfall des jungen Mannes bei „Wetten dass“ drastisch vor Augen führte.

Kluges und zeitiges Vorsorgen gefragt!

Wie auch in der privaten Altersvorsorge gilt im Fall einer Pflegeversicherung die Prämisse: Je früher, desto preiswerter! Es ist schon ein deutlicher Unterschied ob ein 30-jähriger Mann insgesamt 21.384 Euro investiert, oder ob er erst mit 60 Jahren eine Pflegeversicherung kauft und 38.797 Euro an Beitrag für die gleiche Versicherungsleistung aufbringen muss. Eine Beitragsdifferenz von 17.413 Euro! Der kluge 30-jährige Langzeitplaner hat so seine eigene Pflegeabsicherung, kann bei der Kindernachversicherung die Pflege ggf. mit Oma oder Patentante einrichten und den ersparten Beitrag anderweitig investieren.

Rechenbeispiel aus dem KVpro.de-Pflegeseminar:

Übrigens: Wer freiwillig in der GKV bleibt, kann nach SGB XI § 22 innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob er die SPV (soziale Pflegepflichtversicherung) oder die PPV (private Pflegepflichtversicherung) kauft. Die Ersparnis liegt bei 50 Euro ausgehend vom Höchstsatz von 72,39 Euro der sozialen Pflegepflichtversicherung. Unser 30-, 40- oder 45-Jähriger könnte so zum Nulltarif einen Pflegezusatz finanzieren. Die Kranken-Tagegeld-Lücke die der GKV-Versicherte nach 6 Wochen hat, darf man dabei vergessen.

Behutsamer Umgang ist notwendig

Generell sollte der Verkaufsansatz beim Thema Pflege sehr behutsam erfolgen, denn der Themenbereich ist hoch emotional besetzt. Insoweit sind folgende Fragen unbedingt in die Beratung mit einzubeziehen:

- Gibt es bereits Pflegefälle in der Familie / Verwandtschaft / Bekannten?

- Kennen Sie solche Fälle, falls ja wie verlaufen diese?

- Wie haben Sie das Thema Pflege in der Familie besprochen?

- Wie möchte die Mutter / der Vater gepflegt werden / und wo?

- Wie wird das organisiert, wer pflegt?

- Wer hört auf zu arbeiten, wer reduziert sein Einkommen?

- Wie werden die finanziellen Einbußen ausgeglichen?

- Sind Verfügungsvollmachten eingerichtet

- Wird die Wohnung umgebaut oder soll / muss umgezogen werden?

- Wie weit reicht die Rente / das Ersparte aus, bevor Unterhaltszahlungen anstehen?

Bei jüngeren Menschen lässt sich anhand der demographischen Entwicklung und des familiären Umfelds, mit konkreten Beispielen, Erfahrungen und Erlebnissen, ein Zugang zum Thema finden.

Pflegeversicherung ist nicht gleich Pflegeversicherung!

Augen auf beim Policenkauf, denn es drohen Leistungsfallen. Auf Lockvogelangebote fällt nur derjenige nicht herein, der weiß, dass Demenz nicht pflegebedürftig, sondern betreuungsbedürftig bedeutet, dass Demenz i. d. R. vor einer Pflegestufe eintritt und wenn, dann vor Pflegestufe 1 und der weiß, dass Pflegestufe 1 i. d. R. länger andauert, als Pflegestufe 3. Versicherungsprodukte, die zwar bei Demenz 100 Prozent leisten, allerdings erst dann, wenn der Betreffende auch Pflegestufe 3 hat, gehen am Bedarf vorbei - sind dafür jedoch sehr billig.

Die Folge: In Vergleichsprogrammen mit „drin“ oder „nicht drin“ Ja/Nein Filter erscheinen solche preisgünstigen Tarife dann auf Platz 1. Den tatsächlichen Bedarf des Pflegebedürftigen decken diese Tarife nicht ab!

Qualifizierte Beratung dringend empfohlen!

Welche Strategie und welche Produktentscheidung - Pflegerente, Pflegetagegeld oder Pflegekosten - die Richtige ist, – muss jeweils individuell betrachtet werden. Zu unterschiedlich sind die finanziellen Möglichkeiten, die zu erwartenden Renten, Vermögen und die möglichen Versorgungslücken.

Fakt ist: Die soziale Pflegepflichtversicherung der GKV oder die private Pflegepflichtversicherung der PKV sind nur ein winziger Teilkaskoschutz im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten. Eine Entscheidung sollte in jedem Fall zusammen mit einem Experten getroffen werden. Eine qualifizierte, strategisch ausgerichtete Beratung schließt in der Krankenversicherung - neben der Wahl der passenden PKV oder GKV + Zusatz - auch die Absicherung der Arbeitskraft durch Verdienstausfall (KTG – BU – DD) sowie Pflege und Rente mit ein.

Über den Autor:

Gerd Güssler ist Geschäftsführer der KVpro.de-GmbH in Freiburg.
Das Unternehmen ist einer der renommiertesten Informationsdienstleister rund um den deutschen Krankenversicherungsmarkt. Als neutrales Analysehaus sammelt und analysiert KVpro.de seit 2001 die Tarif- und Versicherungsbedingungen privater und gesetzlicher Krankenversicherer und stellt diese Informationen verschiedenen Anwendern zur Verfügung. Hauptzielgruppe sind Makler und Vertriebsgesellschaften, die das softwarebasierte Informationssystem für Tarif- und Leistungsvergleiche in der Kundenberatung und im Vertrieb einsetzen. Darüber hinaus nutzen private Versicherungsunternehmen den Datenpool für interne Auswertungen, etwa Wettbewerbsvergleiche und Produktanalysen. Ein weiteres „Kundensegment“ bilden Verbraucher und Medien, die an den Ergebnissen der Leistungsvergleiche interessiert sind bzw. darüber berichten.



Herr Gerd Güssler

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