Anzeige

AfW: Der Vertrieb geschlossener Fonds muss unabhängig bleiben

Der AfW begrüßt die Tatsache, dass die Bundesregierung ihren Weg zur Regulierung der Finanzberatung weiter beschreitet. Positiv sieht der AfW, dass in der Pressemeldung des BMF vom 03.03.2010 an zwei Stellen explizit Bezug auf den Koalitionsvertrag genommen wird. Der sieht für die Vermittlung von Kapitalanlagen Regelungen vor, die sich an den gewerberechtlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler orientiert. Dafür gibt es unter den AfW-Mitgliedern auch große Zustimmung.

„Auch die Beratung an den Vorschriften des WpHG zu orientieren findet grundsätzlich unsere Zustimmung“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher in einer ersten Stellungnahme. „Wir lehnen es aber strikt ab, geschlossene Fonds als Finanzinstrumente im Sinne des WpHG bzw. KWG zu klassifizieren. Das würde den unabhängigen Vertrieb unmöglich machen und alle Vermittler von geschlossenen Fonds unter ein Haftungsdach drängen“ so Rottenbacher weiter.

Es wird darüber hinaus angekündigt, dass die BaFin zukünftig Prospekte des grauen Kapitalmarktes über die Vollständigkeit hinaus auch auf „Kohärenz“ prüfen soll. „Wenn mit Kohärenzprüfung eine Plausibilitätsprüfung der BaFin u. a. für Geschlossene Fonds gemeint sein soll, begrüßt dies der AfW ausdrücklich.“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Insbesondere, wenn damit eine entsprechende Haftung der BaFin einhergehen würde, was wiederum die unsägliche Haftung der Vermittler im Rahmen ihrer eigenen Plausibilitätsprüfungspflicht beenden könnte.“ Noch im letzten Sommer hatte jedoch die BaFin im Finanzausschuss es wegen mangelnder Ressourcen abgelehnt, eine solche Prüfung zu übernehmen. Sollte letztlich die weitergehende Prüfung der BaFin ohne jegliche Haftungsübernahme geplant sein, wäre dies unsinnig. „Dann könnte das auch der TÜV, Stiftung Warentest oder sonst wer machen, welche bislang bekanntermaßen für ihre Einschätzungen auch nicht die Verantwortung übernehmen.“ so Wirth weiter.

Der AfW wird sich weiter im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens aktiv dafür einsetzen, dass sich der Berufszugang zur Kapitalanlagevermittlung/-beratung an den Regeln für die Versicherungsvermittlung sowie die Berufsausübung der Kapitalanlagevermittlung/-beratung am WpHG orientieren soll. Dies würde auch den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag entsprechen.