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10.02.2011 - dvb-Presseservice

AfW: Regulierung mit Alte-Hasen-Regelung gefordert

Bei der anstehenden Regulierung der Finanzberatung tritt der AfW für eine Bestandsschutzregelung ein, die vergleichbar mit der Alte-Hasen-Regelung für Versicherungsvermittler ist.

Die bevorstehende Regulierung wirft ihre Schatten voraus. Insbesondere, da das für die freien Finanzdienstleister entscheidende Gesetz („Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts“) noch nicht veröffentlicht und somit Gegenstand von Spekulationen ist.

Dem AfW liegen Informationen vor, dass die Bundesregierung in ihrem Referentenentwurf keine Alte-Hasen-Regelung für die Vermittlung von geschlossenen Fonds und Investmentfonds vorsehen wird.

Der AfW tritt seit Jahren für eine qualitativ hochwertige Beratung ein. Eine gute Qualifikation sieht er daher als selbstverständlich an und begrüßt grundsätzlich das anstehende Regulierungsvorhaben inklusive Qualifikationsverpflichtung. Das Fehlen einer Bestandsschutzregelung wird vom AfW hingegen abgelehnt. „Der AfW wird sich für eine Alte-Hasen-Regelung für Fondsvermittler einsetzen“, so AfW-Vorstand Carsten Brückner. „Was bei Versicherungsvermittlern Sinn gemacht und gut funktioniert hat, sollte auch für Fondsvermittler gelten“, so Brückner weiter.

Für einen Bestandsschutz langjährig am Markt erfolgreich tätiger Berater/Vermittler gibt es einen weiteren guten Grund: So bestätigt gerade die langjährige Berufstätigkeit die Fähigkeit eines Vermittlers, Kunden gut beraten zu haben. „Schlechte Berater wären vom Markt oder von den Gerichten längst aussortiert worden“, beschreibt Brückner den Hintergrund der Alte-Hasen-Regelung.

Der AfW schlägt vor, dass Berater/Vermittler, die seit dem 01.11.2007 ununterbrochen Fonds vermitteln, von der Pflicht zur Sachkundeprüfung ausgenommen werden sollen. Das hieße, dass alle Berater/Vermittler, die ausweislich ihrer Gewerbeanmeldung vor dem 01.11.2007 ihre Beratertätigkeit aufgenommen haben unter die Alte-Hasen-Regelung fallen würden. „An diesem Tage wurde die MiFid in nationales Recht umgesetzt, die für „tied agents“, das sind Vermittler unter einem Haftungsdach, bereits eine ausreichende Qualifikation verlangt“, erläutert Brückner.

Gleichzeitig fordert der AfW den Gesetzgeber auf, bei dem geplanten Gesetz keine Vertriebswege von den geplanten Auflagen auszunehmen und eine Bevorzugung, wie sie die gebundenen Versicherungsvermittler genießen, hier zu unterlassen und eine Wettbewerbsgleichheit herzustellen.



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