Der von der ehemaligen Bundesministerin für Forschung und Bildung Edelgard Buhlmann geleitete Ausschuss befragte zwei Stunden lang die Sachverständigen. Der AfW konnte in diesem Rahmen Fragen zu folgenden Punkten beantworten und somit seine Kritik vortragen und erläutern:
- Ausschließlichkeitsprivileg: Der AfW kritisiert den Wettbewerbsvorteil für gebundene Vermittler, die unternehmensintern qualifiziert werden können und nicht zur IHKSachkundeprüfung angemeldet werden müssen.
- Zusammensetzung der Aufgabenauswahl- und Prüfungsausschüsse: Dieser etwas versteckte Punkt ist durch den AfW in die politische Diskussion eingebracht und von der SPD und den Grünen aufgenommen worden. Hintergrund: Sollte die Gesetzes- bzw. Verordnungsvorlage unverändert bleiben, so hätte die Versicherungswirtschaft eine Mehrheit in diesen Gremien obwohl sie ihre gebundenen Vertreter gar nicht zu dieser Prüfung anmelden muss. Das ist ein für den AfW nicht hinnehmbarer Konstruktionsfehler.
- Übergangsfrist: Hier konnte der AfW nochmals betonen, wie wichtig eine zweijährige Übergangsfrist für das Nachholen der Qualifikation für freie Finanzdienstleister ist. Diesen Punkt hatte der AfW als erster Verband öffentlich massiv kritisiert, nachdem die Bundesregierung in ihrem Kabinettsbeschluss diese Übergangsfrist plötzlich und für alle unerwartet auf ein Jahr verkürzt hatte.
Am 25.10.2006 kommt der Wirtschaftsausschuss zu seiner nächsten Sitzung zusammen und wird über Veränderungen an der Gesetzesvorlage beraten. Der AfW wird anschließend über die Sitzungsergebnisse berichten.