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Alkoholsünder nicht immer voll haftbar

Ein Autofahrer war mit 1,49 Promille unterwegs, als er mit einem entgegenkommenden Wagen kollidierte. Dessen Fahrer hatte allerdings gegen das sogenannte Rechtsfahrgebot verstoßen: Er fuhr in der Fahrbahnmitte.

Die Richter entschieden, dass der Unfallgegner eines alkoholisierten Autofahrers insbesondere auch dann haftet, wenn er durch verkehrswidriges Verhalten zu dem Unfall beigetragen hat. Den Alkoholsünder treffe jedoch eine höhere Haftungsquote. In dem Fall verurteilte das Gericht den betrunkenen Autofahrer zu einer Haftungsquote von 80%. Da beide Fahrer zu dem Unfall beigetragen hätten, müsse der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs 20% selber tragen.

Gerade in Fällen, in denen es um die Verteilung der Mitschuld geht, ist anwaltliche Hilfe geboten. Den Anwalt nicht nur zum Verkehrsrecht in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter 0 18 05/18 18 05 (14 Cent pro Minute) oder im Internet unter www.anwaltauskunft.de. Auf der Homepage der Deutschen Anwaltauskunft findet man darüber hinaus noch zahlreiche weitere Tipps und interessante Urteile, nicht nur zum Verkehrsrecht.