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Anderthalb Millionen Selbstständige künftig ohne Krankengeld

Düsseldorf, September 2008. Selbstständige, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten ab Beginn kommenden Jahres kein Krankengeld. Darauf weisen die Krankenversicherer der ERGO Versicherungsgruppe, DKV und Victoria Krankenversicherung, hin.

Selbstständige könnten zu Beginn nächsten Jahres unvermutet in Zahlungsschwierigkeiten geraten: Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat der Gesetzgeber das Krankengeld für Selbstständige gestrichen. Im Zuge der Gesundheitsreform ist diese Leistung ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen sind knapp 1,5 Millionen Menschen von der Streichung betroffen. Wer als Selbstständiger freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, erhält im Krankheitsfall keinen Ausgleich mehr für seinen Verdienstausfall. Um diese Lücke zu schließen, bieten die Kassen gesonderte Wahltarife an. Doch die sind relativ unflexibel.

„Für Selbstständige gehört die Absicherung des Verdienstausfalls zu den unverzichtbaren Versicherungsbausteinen“, sagt der Vorstand für Versicherungsservice und -produkte der ERGO-Krankenversicherer DKV und Victoria Krankenversicherung, Dr. Hans Josef Pick. Er empfiehlt einen Preis-Leistungs-Vergleich zwischen den Wahltarifen der Kassen und den Krankentagegeldversicherungen der Privaten. Denn der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Krankenkassen zwar verpflichtet, entsprechende Wahltarife anzubieten. Jedoch bindet sich der Versicherte damit für drei Jahre mit seinem gesamten Krankenversicherungsschutz an die Krankenkasse.

Deshalb rät Pick: „Die flexiblere Lösung ist sicher eine separate private Krankentagegeldversicherung.“ Damit halte sich der Versicherte die Möglichkeit offen, seine Krankenkasse zu wechseln. Diese Flexibilität ist wichtig, weil die Gesundheitsreform den bisherigen Wettbewerb unter den Krankenkassen zu Jahresbeginn vollständig auf den Kopf stellt. Alle Kassen müssen dann zwar einen einheitlichen Beitragssatz von voraussichtlich 15,5 Prozentpunkten erheben. Kassen, die damit nicht auskommen, werden von ihren Mitgliedern aber Zusatzbeiträge verlangen. Welche Kassen dies sein werden, ist derzeit nicht absehbar.