Apfelschütteln nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt
Erleidet ein Unternehmer beim Apfelschütteln auf einem Grünstreifen neben seinem Firmengelände einen Bänderriss, ist dies nicht als Arbeitsunfall zu werten. Dies hat das Sozialgericht Heilbronn in einer aktuellen Entscheidung betont.