Arbeitnehmer darf gezahlte Fahrzeugkosten nicht als Werbungskosten abziehen
Nutzt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat, muss er für diesen Vorteil Lohnsteuer und Sozialversicherung bezahlen. Trägt er einen Teil der Kfz-Kosten selbst und wird die Fahrtenbuchmethode angewendet, dürfen diese laut BFH nicht als Werbung ...