Anzeige

Arbeitslos - was wird aus der Altersvorsorge?

Jahrelang hat ein Arbeitnehmer Geld in die private Altersvorsorge investiert - aber was passiert mit seinen Renten- und Lebensversicherungsverträgen, wenn er für längere Zeit arbeitslos wird? „Ehe der Staat einem Langzeitarbeitslosen das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, zahlt, schaut er genau auf die Bedürftigkeit des Antragstellers“, erklärt Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe für private Altersversorgung. Es gilt: Zunächst muss ein Arbeitsloser sein gesamtes verwertbares Vermögen aufbrauchen, also beispielsweise Sparguthaben, Immobilien und den eigenen Pkw. Unter Umständen muss auch der (Ehe-)Partner für den Unterhalt aufkommen. Erst dann hat der Arbeitslose Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Bei der Frage, ob das Arbeitslosengeld II gezahlt wird oder nicht, gelten für private Lebens- und Rentenversicherungsverträge einige Besonderheiten. Tatjana Höchstödter: „Die eigenständige Altersvorsorge ist unbestritten notwendig, daher genießt sie einen besonderen Schutz.“ Dies bedeutet, dass Riester-Renten, alle Formen der betrieblichen Altersversorgung, Risikolebensversicherungen und Rürup-Renten nicht angetastet werden müssen. Bei der Riester-Rente ist Voraussetzung, dass die Fördergrenze nicht überschritten wird - diese liegt bei 2.100 Euro im Jahr. Einzahlungen, die darüber hinaus gehen, werden angerechnet.

Andere Lebens- und Rentenversicherungsverträge gelten grundsätzlich als Vermögen. Allerdings werden Freibeträge berücksichtigt. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 150 Euro pro Lebensjahr bis maximal 9.750 Euro, was 65 Lebensjahren entspricht. Der Altersvorsorge-Freibetrag beträgt 250 Euro pro Lebensjahr bis maximal 16.250 Euro, ebenfalls 65 Lebensjahren entsprechend. Voraussetzung für diesen Freibetrag ist, dass die Lebensversicherung zur Altersvorsorge dient und im Vertrag festgelegt ist, dass das gesparte Vermögen erst im Rentenalter zur Verfügung steht - dies sollte man rechtzeitig vor der Beantragung des Arbeitslosengelds II prüfen. „Aber selbst wenn die Freibeträge überschritten werden, wird eine private Police unter gewissen Voraussetzungen dennoch nicht angerechnet“, sagt Tatjana Höchstödter. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Rückkaufswert des Vertrags unter 90 Prozent der eingezahlten Beiträge liegt. Mehr als zehn Prozent Verlust sind also nicht zumutbar.

Lebensversicherungen bieten verschiedene Möglichkeiten, falls beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit ein finanzieller Engpass auftritt. Einige Beispiele: Die Beiträge werden gestundet, die Leistungen herabgesetzt oder der Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Auf keinen Fall sollte eine laufende Lebensversicherung gekündigt werden. „Dadurch entstünde eine große Lücke in der privaten Vorsorge, die später nur sehr schwer wieder zu füllen ist“, erklärt
die ERGO-Expertin.