Anzeige
06.12.2007 - dvb-Presseservice

Arzneimittel-Festbeträge

Vorschläge zur Anpassung der Festbeträge für 71 Festbetragsgruppen zum 01.04.2008

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben ihrem gesetzlichen Auftrag folgend den Festbetragsmarkt der jährlichen Überprüfung unterzogen und über Vorschläge zur Anpassung der Festbeträge beraten. Datengrundlage sind der Preis- und Pro-duktstand am 01.07.2007 sowie die Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindex des Jahres 2006.

Die Spitzenverbände schlagen vor, bei insgesamt 71 Gruppen die veränderte Markt-lage mit Hilfe des regressionsanalytischen Verfahrens abzubilden und die Festbe-tragshöhe entsprechend der gesetzlichen Kriterien neu zu berechnen.

Bezogen auf die Festbetragshöhe in den 71 Gruppen schlagen die Spitzenverbände vor,

  • in 12 Gruppen den Festbetrag der Standardpackung zum Zweck der gesicherten Versorgung anzuheben und
  • in 59 Gruppen den Festbetrag der Standardpackung aufgrund der Marktdynamik abzusenken.

Ferner schlagen die Spitzenverbände der Krankenkassen vor, in acht Gruppen auf-grund mangelnder Besetzungszahlen die Festbeträge aufzuheben.

Auf der Basis dieser Vorschläge führen die Spitzenverbände der Krankenkassen da-zu das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch. Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 229 vom 07.12.2007 bekannt gemacht. Die Vorschläge der Spit-zenverbände der Krankenkassen stehen ab 07.12.2007 auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-festbetraege/ abrufbar zur Verfü-gung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Ferner hat der Gemeinsame Bundesausschuss durch Beschluss vom 15.11.2007 das Verfahren zur Aktualisierung der Vergleichsgrößen nach § 35 Abs. 1 Satz 5 SGB V festgelegt. Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind beauftragt, bei 18 der 59 von der Festbetragsabsenkung betroffenen Festbetragsgruppen die notwen-digen Vergleichsgrößen zu aktualisieren und im Rahmen dieses Anhörungsverfah-rens den in § 35 Abs. 2 SGB V genannten Stellen Gelegenheit zu geben, zum Zweck der Überprüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Aktualisierung der Ver-gleichsgrößen, Stellung zu nehmen. Die Unterlagen zur Aktualisierung der Ver-gleichsgrößen stehen ebenfalls auf der vorgenannten Web-Seite des BKK Bundes-verbandes abrufbar zur Verfügung.

Nach dem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 07.12.2007 bis 10.01.2008, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vor-geschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, werden die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich Mitte Februar 2008 ihre end-gültige Entscheidung treffen, damit die Festbeträge zum 01.04.2008 in Kraft treten können.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen rechnen mit zusätzlichen Einsparungen von rund 530 Mio. Euro pro Jahr.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com



Herr Florian Lanz
Tel.: 030/22312-0
Fax: 030/22312129
E-Mail: presse@bkk-bv.de

BKK Bundesverband
Ebertstraße 24/Pariser Platz 6 a
10117 Berlin
Deutschland
www.bkk.de

Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben – vom Pförtner und der Ver-käuferin über den Fließbandarbeiter und kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene. Seit der Einführung des freien Kas-senwahlrechts haben sich immer mehr Menschen für die BKK entschie-den. Über 14 Millionen Menschen, einschließlich der beitragsfrei Famili-enversicherten, werden heute von 185 Betriebskrankenkassen versorgt.