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Arzthaftpflicht: Zu niedrige Deckungssummen gefährden die Existenz Ihrer Mandanten

Schadenersatzleistungen steigen

In den letzten Jahren ist ein stetiger Anstieg von Schadenersatzleistungen im Bereich der Arzthaftpflicht zu verzeichnen. Dies ist keineswegs auf die Verschlechterung der ärztlichen Behandlung zurückzuführen, die Ursache liegt vielmehr an überdurchschnittlich gestiegenen Pflegekosten und Verdienstausfallansprüchen, einer patientenfreundlicheren Rechtsprechung, großzügigerer Schmerzensgeldregelungen sowie der vermehrten Durchsetzung von Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger. Auch durch das Inkrafttreten des neuen Patientenrechtegesetzes wird es für den Patienten einfacher, gegen einen vermeintlichen Behandlungsfehler vorzugehen.

Doch sind Ihre Mandanten hierfür gewappnet?

Eine Vielzahl der bestehenden Berufshaftpflichtverträge ist mit Deckungssummen von 1,5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden abgeschlossen. Aufgrund der oben geschilderten Entwicklungen können diese Deckungssummen heute jedoch nicht mehr als zeitgemäß angesehen werden.

Bereits ein Medikationsfehler kann zu Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe führen. So hatte in einem konkreten Schadenfall ein Arzt ein Antibiotikum fehlerhaft dosiert und darüber hinaus die Dokumentation nur lückenhaft durchgeführt. Es kam bei dem Patienten in der Folge zu einer dauerhaften Schädigung, welche zu einer Schadenersatzforderung von mehreren Millionen Euro führte. Besonders problematisch ist dies bei Ansprüchen, die über die vereinbarte Deckungssumme hinaus gehen, da der Arzt mit seinem Privatvermögen haftet und dies letztendlich bis hin zum finanziellen Ruin führen kann.

Bei Ärzten in Ihrer Mandantschaft, die bereits seit Jahrzehnten ihren Beruf ausüben und ihre Berufshaftpflichtversicherung meist zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn abgeschlossen haben, sollten Sie dringend den Versicherungsschutz überprüfen. Versicherungsinhalte, die früher gängig waren, sind heute längst überholt. So waren beispielsweise Off-Label-Use von Medikamenten oder die Auslandsdeckung noch kein Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Folglich ist die Absicherung der Berufshaftpflicht mit ausreichend hohen Deckungssummen und zeitgemäßen Deckungsinhalten für Ihre Mandanten essenziell, um existenzgefährdende Versicherungslücken zu vermeiden.

Unser Tipp für Sie

HDI bietet einen für die ärztlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz mit Deckungssummen von mittlerweile 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder alternativ einer 7,5 Mio.-Euro-Deckung, sowie inhaltlichen Highlights wie beispielsweise im Bereich der Auslanddeckung, Nachhaftung und des erweiterten Strafrechtsschutzes. Es gilt jeweils eine Dreifachmaximierung, das heißt, pro Jahr steht im Maximum für alle gemeldeten Schäden das Dreifache der Deckungssumme als Höchstleistung zur Verfügung (mehr)

Empfehlen Sie daher allen Ärzten aus Ihrer Mandantschaft die Berufshaftpflichtversicherung turnusmäßig durch Sie zu kontrollieren und ggfs. aufgrund der dargelegten Problematik zu aktualisieren.

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