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07.07.2011 - dvb-Presseservice

Atradius: Kaum Insolvenzgefahr durch EHEC

- Nach Bekanntgabe des EHEC-Auslösers: Kreditversicherer zieht erste Bilanz - EU-Hilfspaket für europäische Landwirte ist bislang ausreichend - Großhandel offenbar am wenigsten von der Krise betroffen

Einen Tag nach Bekanntgabe der Ursache der EHEC-Erkrankungen in Deutschland zieht Atradius eine erste Bilanz zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Epidemie. Demnach sieht der Kreditversicherer derzeit keine Insolvenzgefahr für Betriebe aus den betroffenen Wirtschaftszweigen Landwirtschaft und Obst- und Gemüsehandel. „Das verabschiedete Hilfspaket der EU über 210 Mio. Euro erscheint momentan ausreichend, um die betroffenen Landwirte für den Umsatzausfall zu entschädigen. Die Gefahr von gravierenden Zahlungsschwierigkeiten oder gar Insolvenzen im Bereich der Landwirtschaft stufen wir momentan mit Ausnahme von wenigen Einzelfällen als niedrig ein“, so Michael Karrenberg, Leiter Risikomanagement Deutschland, Mittel- und Osteuropa bei Atradius in Köln. Seit Ausbruch der Seuche analysiert Atradius die wirtschaftlichen Risiken der betroffenen Wirtschaftszweige hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf deren Bonität.

Großhändler konnten demnach mögliche Umsatzeinbußen durch ausgegebene Verzehrwarnungen in der Regel durch Umstellungen des Sortiments schnell kompensieren. Auch der Einzelhandel konnte sein Angebot größtenteils entsprechend umstellen, obwohl hier mögliche Umsatzeinbußen durch EHEC vereinzelt stärker zu spüren waren. Am ärgsten betroffen waren Obst- und Gemüsebauern, denen die EU-Kommission aber schnelle Hilfe in Höhe von 210 Mio. Euro zugesagt hat.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte am gestrigen Dienstag bekannt gegeben, dass bestimmte Chargen von aus Ägypten stammenden Bockshornkleesamen „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ für den EHEC-Ausbruch in Deutschland und Frankfurt verantwortlich waren. Die Europäische Union verhängte daraufhin ein vorübergehendes Einfuhrverbot für ägyptische Sprossensamen.



Frau Andrea Neumann
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