Auf einen Blick: Rentenversicherung der Syndikusanwälte
Bis zum 3.4.2014 hat die Deutsche Rentenversicherung zugelassene Rechtsanwälte, die bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, von der Rentenversicherungspflicht befreit. Das BSG stellte fest, dass Syndikusanwälte nicht befreiungsfähig sind ...