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29.05.2008 - dvb-Presseservice

Aufruf an alle Versicherungsunternehmen

Im Mittelpunkt der Arbeit aller Makler steht die umfassende und bedarfsgerechte Beratung und Betreuung der Kunden. Mit der Einführung neuer Regelungen hat der Gesetzgeber in den letzten Monaten diesen Grundgedanken des Verbraucherschutzes umgesetzt. Dem steht jedoch der Vertrieb von Versicherungsprodukten über den Einzelhandel entgegen. Nunmehr hat erstmals ein Gericht (Landgericht Wiesbaden, Az.: 11O8/08) aufgrund einer Klage des AfW entschieden, dass bei einer bereits durchgeführten Verkaufsaktion der Vertrieb von Versicherungen über die Ladentheke rechtswidrig war.

Der AfW — Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. fordert hiermit alle Versicherungsunternehmen auf, sich zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Grundsätzen des Verbraucherschutzes beim Versicherungsvertrieb zu bekennen und auf weitere derartige Verkaufsaktionen in Zukunft zu verzichten! Positionieren Sie sich! Der Vertrieb von Versicherungen über den Einzelhandel ist auch ein Schlag ins Gesicht der unabhängigen Makler – genau derjenigen, über die Sie Ihre Produkte verkaufen. Stehen Sie zu Ihren guten Partnern!

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1700 Unternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlageund Finanzvermittler sowie Finanzinstitute.



Tel.: (030) 2045 4403
Fax: (030) 2063 4759
E-Mail: office@afw-verband.de

AfW - Bundesrverband Finanzdienstleistung e.V.
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