Anzeige

BAI befürwortet Änderungsvorschläge zur AIFM-Richtlinie – Berichterstatter des EU-Parlaments Gauzès beweist Sachverstand und Pragmatismus

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die Interessenvertretung der im Bereich Alternative Investments (u.a. Hedgefonds, Private Equity, Rohstoffe) engagierten Marktteilnehmer, begrüßt die vom Berichterstatter des Europaparlaments vorgelegten Änderungsvorschläge betreffend den Richtlinienentwurf für „Alternative Investment Fund Manager“.

„Herr Gauzès hat Sachverstand und Pragmatismus bewiesen. Nachdem auch die schwedische Ratspräsidentschaft in Aktionismus zu verfallen schien und in kürzester Zeit immer neue Änderungs- und Kompromissvorschläge unterbreitete, die oftmals nicht ausgereift waren, hat Herr Gauzès die Branche, aber auch Aufsichtsbehörden und Investoren konsultiert, um sich umfassend zu informieren. Die jetzt vorgelegten Änderungen erscheinen ausgewogen, und zwar für alle Beteiligten“ erklärte Frank Dornseifer, Geschäftsführer Recht und Policy des BAI. „Aufsichtsbehörden bekommen erforderliche Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse, Investoren werden hinreichend geschützt, aber nicht bevormundet, insbesondere können sie weiterhin in Drittstaaten investieren, auch wenn es dafür gewisse Voraussetzungen zu erfüllen gilt“ fügte er hinzu.

Die Änderungsvorschläge von Herrn Gauzès greifen auch grundlegende Petiten des BAI auf. „Wir haben abgestufte Aufsichtsanforderungen für kleinere Manager gefordert. Diese sind insbesondere dann wichtig, wenn – wie nun vorgeschlagen - die Ausnahmetatbestände reduziert werden. Ansonsten wird der Markteintritt erschwert“ erläuterte Dornseifer: „Auch die Diskriminierung des Geschäftsmodells ‚Private Equity’ wird in weiten Teilen behoben. Der Entwurf der EU Kommission statuierte einseitig umfassende Offenlegungspflichten für PE-Fonds und übersah dabei, dass auch andere Marktteilnehmer Unternehmensbeteiligungen erwerben, die aber nicht von diesen Vorgaben erfasst gewesen wären“ betonte Dornseifer.

„Aber auch in technischen Details bedeutet der Entwurf einen Fortschritt: Prime- Broker-Aktivitäten zum Beispiel werden nunmehr – wie vom BAI gefordert – ausdrücklich behandelt. Zudem gibt es eine gegenseitige Anerkennung der Erlaubnisverfahren nach UCITS und AIFM, auch darauf haben wir hingewiesen“ erläuterte Dornseifer. „Selbst die Idee der Festlegung von Leverage-Limits durch den Manager selbst hat einen gewissen Charme. In der Praxis findet man dies ohnehin vielfach. Denn es geht um eine offene Kommunikation mit den Investoren, damit diese eine Risikoeinschätzung vornehmen können. Vor diesem Hintergrund dürfte dieses Verfahren auch gegenüber den Aufsichtsbehörden praktikabel sein“ sagte Dornseifer.

Achim Pütz, 1. Vorsitzender des BAI, ergänzte: „Wir sind zuversichtlich, dass wir auf Basis dieses Entwurfs eine sachgerechte Regulierung von Alternativen Investmentfonds erreichen werden“.