BGH: Ausschluss "ernstliche Erkrankung" in Kreditversicherung unwirksam
Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, die "ernstliche Erkrankungen" ausschließt, ist intransparent und daher unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall einer Ratenschutz-Versicherung entschieden.