BGH-Urteil: Wer Totalverlustrisiken geschlossener Fonds verharmlost, muss zahlen
Dass Anlageberater ihre Kunden klar und deutlich auf das Totalverlustrisiko von geschlossenen Fonds hinweisen müssen, ist klar. Doch was passiert, wenn der Berater ergänzt, dass die Wahrscheinlichkeit sehr gering sei und damit die Verlustgefahr verha ...